Prozess "Todespfleger" zieht Geständnis zum Teil zurück

Kempten (rpo). Der als "Todespfleger von Sonthofen" bekannt gewordene Krankenpfleger Stephan L. hat sein Geständnis im Laufe des ersten Prozesstages in Teilen zurückgenommen. Einige von ihm gegenüber der Polizei gestandene Taten habe er tatsächlich gar nicht begangen, gab der 27-Jährige an. Das Gericht hat für die Verhandlung 22 Prozesstage angesetzt.

"Ich habe voreilig Tötungen eingestanden, die ich nicht begangen habe", sagte L.. Grundsätzlich räumte er aber ein, Männer und Frauen zu Tode gespritzt zu haben. Die genaue Anzahl müsse die Beweisaufnahme ergeben. Als Motiv für die Taten gab er an, tiefes Mitleid mit den Kranken empfunden zu haben. Heute wisse er, dass er so nicht hätte handeln dürfen.

Die Staatsanwaltschaft wirft L. 16-fachen Mord, zwölffachen Totschlag und einen Fall von Tötung auf Verlangen vor. Von Anfang 2003 bis Mitte 2004 soll er seine Opfer mit einem Medikamenten-Mix zu Tode gespritzt haben. Außerdem ist er wegen gefährlicher Körperverletzung und Diebstahl angeklagt.

Konkret bestritt L. einen ihm zu Last gelegten Fall, den die Staatsanwaltschaft als Mord eingestuft hatte. Dabei soll der Pfleger einen Patienten auf einer Toilette des Krankenhauses zu Tode gespritzt haben, der zuvor sein Bett verdreckt und dem Pfleger damit zusätzliche Arbeit gemacht hatte. Nach seiner verlesenen Erklärung gab der Angeklagte an, zunächst keine weiteren Angaben zu den Vorwürfen machen zu wollen. Sein Verteidiger Jürgen Fischer wollte auf Nachfrage ebenfalls keine Angaben zu der tatsächlichen Zahl der Tötungen machen.

Angeklagter spricht von Todschlag

L. forderte das Gericht zudem auf, den Mordvorwurf der Anklage fallen zu lassen. Alle Taten müssten als Totschlag eingeordnet werden, sagte der Angeklagte. Mit einer Höchststrafe von fünfzehn Jahren Haft wird Totschlag milder bestraft als ein Mord. Er und sein Anwalt begründeten diese Forderung damit, dass die Taten aus Mitleid geschehen seien. Die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Mordmerkmale der Heimtücke und des Mordes aus niederen Beweggründen würden nicht zutreffen.

In seinem Geständnis bat der Angeklagte auch die als Nebenkläger auftretenden Angehörigen um Verzeihung. Er habe sich nicht nur seinen Patienten, sondern auch ihnen gegenüber schuldig gemacht. Der Anwalt der Angehörigen, Wilhelm Seitz, ließ eine Erklärung zu Protokoll geben, nach der diese L. seine entschuldigenden Worte nicht glauben. "Nicht ansatzweise" sei in dessen Worten Mitgefühl transportiert worden. Außerdem habe L. keine Einzelfälle gestanden, sondern in seiner allgemeinen Erklärung vielmehr Dritte mitbeschuldigt. L. hatte seine Ex-Verlobte schwer belastet und das "fatale Verhältnis" zu ihr für seine Taten mitverantwortlich gemacht.

87 Zeugen geladen

Zu dem Prozess sind insgesamt 87 Zeugen geladen, das Gericht hat bis Ende Mai 22 Prozesstage angesetzt. Für die umfassende Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft 42 Leichen exhumieren lassen, was zum Teil auf erhebliche Widerstände der Angehörigen gestoßen war. Die Exhumierungen waren nötig, um die tödlichen Medikamentenspritzen nachweisen zu können. Insgesamt gab es 280 Vernehmungen und 145 Gutachten. Die Altersspanne der Toten liegt zwischen 40 und 95 Jahren. Etwa 80 Prozent der Opfer waren älter als 75 Jahre.

Auf die Schliche gekommen war die Polizei dem Angeklagten, weil er in großen Mengen Medikamente für die Todesspritzen aus den Beständen des Krankenhauses gestohlen hatte. In einem weiteren Verfahren soll geklärt werden, ob in dem Krankenhaus die Bestellung und Verwendung der Medikamente ausreichend kontrolliert wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft einem Arzt in dem Zusammenhang fahrlässige Tötung vor.

Die Deutsche Hospiz Stiftung forderte angesichts des Falls eine verbesserte Ausbildung des Pflegepersonals. Nur das Team der Pflegekräfte sei in der Lage, Patiententötungen durch Konfliktlösungen zu verhindern, erklärte Vorstand Eugen Brysch. Außerdem seien zur besseren Aufklärung von Tötungsfällen auch die Bundesländer gefordert. Eine Pflicht zu amtsärztlichen Leichenschauen könne dafür sorgen, dass Serientäter nicht mehr so lange wie bislang unentdeckt bleiben, erklärte Brysch.

(afp)
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