Urteil Ex-Mönch muss wegen Missbrauchs ins Gefängnis

München · Ein früherer Pater des bayerischen Klosters Ettal ist am Mittwoch wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu sieben Jahren Haft verurteilt worden.

Wie entdeckt man, ob ein Kind missbraucht wird?
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Foto: AP

Das Landgericht München II sah es als erwiesen an, dass der Mann in zehn Fällen Kinder missbraucht hat. In das Urteil floss eine bereits im vergangenen Jahr verhängte Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten Haft mit ein.

Im Zuge des Prozesses aus dem Vorjahr waren die Taten bekannt geworden, die nun zu der deutlich schärferen Verurteilung führten. Mit dem Strafmaß für den auch als Religionslehrer in dem Kloster tätigen Geistlichen blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die auf neun Jahre Haft plädiert hatte.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte in den Schuljahren 2003/2004 und 2004/2005 sexuelle Handlungen an einem zu Beginn der Taten zwölfjährigen Internatsschüler vorgenommen hatte und von dem Schüler an sich vornehmen ließ. Während des Schuljahrs 2003/2004 nutzte der Angeklagte dabei dem Urteil zufolge als Präfekt gegenüber dem Geschädigten eine besondere Vertrauensstellung aus.

Zugunsten des Angeklagten wertete das Gericht das umfassende Geständnis des Mannes, das dem Opfer eine neue Aussage ersparte. Auch die Entschuldigung des Angeklagten und die Aussage des Opfers, weder körperliche noch psychische Schäden erlitten zu haben, wertete das Gericht zugunsten des Mannes.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(lai/afp)
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