Himmelskörper gehören allen und keinem Weltraumrechtler: Niemand darf Stück vom Mond kaufen

Köln (RPO). Wer eine Parzelle auf dem Mond oder einen Stern in den Weiten des Universums erworben hat, verfügt nur über ein wertloses Stück Papier. So stellt der Weltraumrechtprofessor Stephan Hobe klar: "Im Prinzip gehören die Himmelskörper allen und keinem, wie die Hohe See oder die Antarktis".

 Stephan Hobe hat in seinem Büro im Institut für Luft- und Weltraumrecht ein Modell der Internationalen Raumstation ISS stehen.

Stephan Hobe hat in seinem Büro im Institut für Luft- und Weltraumrecht ein Modell der Internationalen Raumstation ISS stehen.

Foto: ddp

Stephan Hobe war elf Jahre alt, als er 1969 während eines Sommerurlaubs an der Ostsee die erste Mondlandung live im Fernsehen verfolgte. "Ich war gebannt, absolut fasziniert", erinnert er sich. Und das, obwohl er ja gar nicht richtig verstanden habe, was da passierte. Fasziniert ist der gebürtige Bremer auch heute noch von den unendlichen Weiten des Weltalls, nur inzwischen versteht er die Hintergründe besser als andere: Seit 2001 ist Stephan Hobe Direktor des weltweit ältesten Instituts für Luft- und Weltraumrecht an der Universität zu Köln. Es wurde 1925 gegründet. Hobe kennt die Antworten auf Fragen wie: Wem gehört der Mond? Wer haftet, wenn ein abgestürzter Satellit in einen Hühnerstall kracht? Und: Wer darf sich überhaupt im Weltall bewegen?

"Im Prinzip", sagt der 49-Jährige, "gehören die Himmelskörper allen und keinem wie die Hohe See oder die Antarktis". Kein Staat, kein Privatunternehmen könne daran gehindert werden, ins All zu fliegen. Das regelt Artikel I des so genannten Weltraumvertrags von 1967, der am 27. Januar genau seit 40 Jahren besteht.

Die völkerrechtliche Vereinbarung wurde bei den Vereinten Nationen ausgehandelt. 98 Staaten haben das Dokument bisher unterzeichnet, auch Deutschland. Artikel VII etwa legt fest, wer für Schäden haften muss, die Weltraumobjekte verursacht haben.

Erwerb und Verkauf von Himmelskörpern ist untersagt

Und noch etwas regelt der Weltraumvertrag in Artikel II unmissverständlich: Der Erwerb und Verkauf von Hoheitsrechten im All, am Mond und an anderen Himmelskörpern, ist untersagt. "Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass der Amerikaner Dennis Hope sich die Vergabe von Mondgrundstücken im Grundbuch von San Francisco hat absichern lassen und bisher angeblich 2,1 Millionen Mondgrundstücke verkauft hat", betont Professor Hobe, der in Köln zugleich öffentliches Recht, Völker- und Europarecht lehrt. "Das ist vielleicht eine nette Geschenkidee, Besitzer einer Mondparzelle wird dadurch aber niemand", betont Hobe.

Der beginnende Weltraumtourismus sowie die zunehmende Anzahl von Telekommunikations- oder GPS-Satelliten privater Firmen stellen das Weltraumrecht nach den Worten des Institutschefs auch national vor neue Herausforderungen. Sollten zum Beispiel künftig auch Deutsche ihren Urlaub im All verbringen oder Firmen gründen, die Reisen in den Weltraum veranstalten, dann besteht Handlungsbedarf. Steht doch der Heimatstaat eines Privatunternehmens in der Pflicht, die Weltraumaktivitäten seiner Bürger zu genehmigen, zu überwachen und im Schadensfall für sie gerade zu stehen. Doch dafür fehlen hierzulande die gesetzlichen Bestimmungen. "Das muss sich dringend ändern", fordert Hobe. "Die Pläne für ein nationales Weltraumgesetz liegen seit Jahren in der Schublade der Ministerien. Aber in Deutschland wird die wachsende Bedeutung des Weltraums völlig unterschätzt."

Dass das Interesse am Leben im All zunimmt, stellt Hobe nicht zuletzt an seinem Institut fest. Waren vor sechs Jahren noch sieben Studenten für seine Vorlesungen eingeschrieben, sind es inzwischen schon 30.

(afp)
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