Ingolstadt Züchterin zahlt 700 Euro zurück für kranken Mops

Ingolstadt · Im Prozess um einen kranken Mops haben sich Züchterin und Frauchen in zweiter Instanz vor dem Landgericht Ingolstadt geeinigt. Auf Vorschlag der Vorsitzenden Richterin stimmten die Parteien einem Vergleich zu: Die Züchterin zahlt der Käuferin der vier Jahre alten "Emma" 700 Euro Wertminderung - die Hälfte des Kaufpreises.

Sie glaubt, dass ihr Hund mit einem genetisch bedingten Schaden zur Welt gekommen sei. Wegen Knie- und Ellbogenerkrankungen humpelt der Hund bei Nässe und Kälte. Die Richterin hatte vor dem Vergleich klargemacht, dass sie wie schon 2013 das Amtsgericht kein Verschulden bei der Züchterin sieht. Deshalb gebe es keinen Grund für Schadenersatz.

(dpa)
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