Neue Verordnung soll Klarheit schaffen Minister Schmidt lässt Allergenkennzeichnung auch mündlich zu

Berlin · Mit einer neuen Verordnung will Ernährungsminister Christian Schmidt künftig mehr Klarheit über problematische Stoffe in Lebensmitteln sicherstellen. "Durch die Pflicht zur Allergenkennzeichnung wird für Millionen von Allergikerinnen und Allergikern der Einkauf und das Leben einfacher werden", kündigte der CSU-Politiker im Gespräch mit unserer Redaktion an.

Diese Angaben sind auf Lebensmitteln Pflicht
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Foto: dpa, dpa

Mit Wirkung vom 13. Dezember müssen auf verpackter Ware die Allergene in der Zutatenliste deutlich hervorgehoben werden. Informationspflichten gelten auch für lose Ware, und zwar unabhängig davon, ob sie im Supermarkt, beim Bäcker, in der Eisdiele oder im Restaurant verkauft werden.

"Nur wenn ein Allergiker weiß, ob etwa in einem Brötchen oder in einer Eiskugel für ihn gefährliche Allergene enthalten sind, kann er diese meiden", betonte Schmidt. Für ihn sei es wichtig gewesen, sowohl das hohe Schutzniveau für Verbraucher zu gewährleisten als auch die Vorschriften für kleine handwerkliche Betriebe und die klassische Ladentheke praktikabel zu machen.

Nach monatelangen Fachgesprächen hat sich der Minister jetzt entschlossen, unter bestimmten Voraussetzungen auch eine "mündliche Allergen-Information" zuzulassen, wenn der Kunde zugleich Hinweise auf schriftliche Auskünfte vorfinde und diese jederzeit einsehbar seien. Darauf müsse in der Menükarte oder auf einem gut sichtbar angebrachten Schild ausdrücklich hingewiesen werden. Die eigentliche Information über potenziell allergen wirkende Zutaten könnten dann in einer Kladde bereitgehalten werden.

Schmidt betonte, dass die neuen Vorschriften für Lebensmittelunternehmer, nicht jedoch für Privatpersonen gelten. Der selbst gebackene Kuchen für den Kindergeburtstag müsse selbstverständlich keine Bezeichnung aufweisen, allerdings bekämen die Eltern beim Kuchen aus der Konditorei mehr Klarheit.

(may-)
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