Kanzleramt Kabinett verabschiedet Pflegereform

Berlin · Die geplante Pflegereform ist vom Kabinett gebilligt worden. Menschen mit Demenz und anderen psychischen Störungen haben somit künftig Anspruch auf zusätzliche finanzielle Hilfen. Auch die Situation der Angehörigen soll sich verbessern.

So belastend ist die Pflege Angehöriger
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Foto: Bußkamp, Thomas

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung beschlossen. 20 Jahre nach der Einführung der Versicherung sollen Menschen mit Demenz und psychischen Störungen eine bessere Pflege erhalten. Sie haben künftig Anspruch auf die gleichen Leistungen wie Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen. Die bislang drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade ersetzt. Für die rund 2,7 Millionen Menschen, die schon jetzt Pflegeleistungen erhalten, soll es umfassenden Bestandsschutz geben.

Verbesserungen soll es auch für Angehörige geben. Wer für die Pflege aus dem Beruf aussteigt, erhält künftig von den Pflegekassen dauerhaft Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Bislang werden Beiträge nur während der maximal sechsmonatigen gesetzlichen Pflegezeit übernommen. Auch werden betreuenden Angehörigen in Zukunft höhere Ansprüche an die gesetzliche Rentenkasse gutgeschrieben.

Beitragssatz wird erhöht

Zur Finanzierung der Reform wird der Beitragssatz 2017 erneut erhöht: nach 0,3 Prozentpunkten in diesem Jahr um weitere 0,2 Punkte auf 2,55 Prozent. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2016 in Kraft treten. Die Umstellung wird aber noch etliche Zeit in Anspruch nehmen, so dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff und das Begutachtungsverfahren tatsächlich erst zwölf Monate später wirksam werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) erklärte am Mittwoch, die Reform werde für viele Menschen Verbesserungen bringen. "Mittelfristig könnten dadurch bis zu 500.000 Menschen zusätzlich Unterstützung erhalten", sagte er unserer Redaktion".

Leistungen zu Beginn der Pflegebedürftigkeit

Zudem griffen erste Leistungen künftig bereits zu Beginn der Pflegebedürftigkeit, so Gröhe gegenüber dem Sender ntv. Anfangs würden viele Dinge zu Hause geleistet, etwa der Umbau der eigenen Wohnung und die Beratung von Angehörigen. Auch die Arbeitsbedingungen für Pflegekräfte sollten attraktiver werden.

Der CDU-Politiker sagte weiter, bei der Systemstellung zu Jahresbeginn 2017 müssten die Pflegebedürftigen selbst zunächst gar nichts tun, denn die Überleitung in das neue System erfolge automatisch. "Dabei stellen wir sicher, dass alle Pflegebedürftigen weiterhin mindestens die gleichen Leistungen erhalten wie bisher, die allermeisten erhalten sogar deutlich mehr." Niemand müsse also befürchten, durch die Umstellung schlechter gestellt zu werden. Eine Neubegutachtung werde immer dann Sinn machen, wenn sich der Zustand dauerhaft verschlechtert habe.

Der Gesetzentwurf traf auf viel Zustimmung. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Hilde Mattheis, erklärte, die Reform schaffe mehr Lebensqualität für Pflegebedürftige und Angehörige.

Die Arbeiterwohlfahrt erklärte, die Politik schlage "den richtigen Weg ein, doch einige Punkte bleiben unausgereift".Vorstandsmitglied Brigitte Döcker begrüßte die Verbesserungen für Demenzkranke, kritisierte allerdings, dass die Leistungen der Versicherung nicht parallel zu Inflation und Lohnentwicklung erhöht würden. Notwendig sei ein dauerhafter Mechanismus.

(KNA)
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