Fotos November 2012: Die Entscheidungen des Bundestages
Der Bundestag hat Anfang November 2012 eine Reihe wichtiger Entscheidungen getroffen. Wir haben die wichtigsten für Sie zusammengefasst:
BETREUUNGSGELD: Nach jahrelangem Streit hat die schwarz-gelbe Koalition das umstrittene Betreuungsgeld durch den Bundestag gebracht. 310 von 330 Koalitionsabgeordneten stimmten am Freitag für den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Ab August 2013 sollen nun Eltern, die ihre ein- und zweijährigen Kleinkinder nicht in eine Kita bringen, monatlich 100 Euro erhalten. Ab August 2014 werden 150 Euro gezahlt. Zur Beratung an die Ausschüsse verwiesen wurde ein Begleitgesetz, nach dem es einen Zuschuss von 15 Euro im Monat geben soll, wenn das Betreuungsgeld für Altersvorsorge oder Bildungszwecke verwendet wird.
HAUSHALT 2013: Die Neuverschuldung soll 2013 auf 17,1 Milliarden Euro sinken, 1,7 Milliarden Euro weniger als bislang von der Regierung geplant. Der Beschluss des Haushaltsausschusses des Bundestages aus der Nacht zum Freitag führt dazu, dass die ab 2016 verpflichtende Vorgabe der Schuldenbremse bereits 2013 eingehalten wird.
PRAXISGEBÜHR: Die Praxisgebühr wird nach einem einstimmigen Beschluss des Bundestags zum 1. Januar 2013 abgeschafft. Für das Ende der Zehn-Euro-Zahlung neun Jahre nach ihrer Einführung stimmten am Freitag alle 548 Abgeordneten, die an der Abstimmung teilnahmen.
BUNDESWEHR: Deutsche Soldaten bleiben für ein weiteres Jahr in der sudanesischen Krisenregion Darfur und im Nachbarland Südsudan. In Darfur sollen sie im Rahmen der internationalen UNAMID-Mission den Waffenstillstand zwischen Regierungstruppen und Rebellen überwachen.
Aktuell sind dort zehn Bundeswehr-Soldaten im Einsatz. In dem seit gut einem Jahr unabhängigen Südsudan sind es 17. Dort kümmert sich die internationale UNMISS-Mission um Friedenssicherung und den Aufbau des neuen Staates.
JUSTIZ: Therapie statt Strafe soll künftig Leitgedanke bei der Sicherungsverwahrung sein. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor gerügt, die langfristige Unterbringung von gefährlichen Straftätern unterscheide sich zu wenig von Gefängnishaft. Gewalt- und Sexualstraftäter, die zum Schutz der Bevölkerung auch nach Ablauf ihrer Haftstrafe nicht freikommen, sollen künftig intensiver betreut werden.
WETTBEWERB: Die Preissprünge an deutschen Tankstellen sollen kontrolliert werden. Tankstellenbetreiber sollen der beim Kartellamt angesiedelten Markttransparenzstelle melden, in welchem Umfang sie die Preise an den Zapfsäulen ändern. Die Spritpreise werden dann in Echtzeit ins Internet gestellt. Das soll Autofahrern bei der Suche nach der günstigsten Tankstelle helfen.
KRIMINALITÄT: In die Bekämpfung der Geldwäsche wird jetzt auch das Internet-Glücksspiel einbezogen - durch verschärfte Vorschriften für Onlineportale. Diese sollen Zahlungsströme transparenter machen und die Identifizierung der Spieler erleichtern. Online-Glücksspiele gelten bislang als besonders geeignet, die Herkunft von Schwarzgeld zu verschleiern.
STEURERN I: Große Teile der deutschen Industrie bleiben bis zum Jahr 2022 von der Ökosteuer befreit. Im Gegenzug müssen sich die rund 25 000 energieintensiven Betriebe jedoch zu mehr Effizienz und Stromeinsparungen verpflichten. Dem Bund entgehen dadurch Einnahmen bei den Energiesteuern von jährlich 2,3 Milliarden Euro.
Betriebe mit besonders hohem Stromverbrauch erhalten seit Einführung der Ökosteuer 1999 Vergünstigungen bei der Strom- und Energiesteuer.
STEUERN II: Trotz heftiger Kritik der Fluggesellschaften bleibt es bei der Ticketsteuer. Verzichtet wird aber auf die Erhöhung der Abgabe im kommenden Jahr. Seit 2011 wird für Starts in Deutschland die sogenannte Luftverkehrssteuer erhoben - als Beitrag zur Sanierung des Bundeshaushalts.
RECHT I: Kinder in Deutschland können ihre Rechte künftig bei den Vereinten Nationen einklagen. Möglich macht das ein nun gebilligtes Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention. Danach können Kinder und Jugendliche die Vereinten Nationen einschalten, wenn sie vor den Gerichten ihrer Heimatländer kein Gehör finden oder dort kein funktionierendes Justizsystem existiert.
RECHT II: Das Klagerecht von Umweltverbänden wird erweitert. Sie sollen künftig ohne Einschränkung vor Gericht ziehen können, wenn sie ganz allgemein Nachteile für die Umwelt befürchten. Bislang war dies in Deutschland nur zulässig, wenn bei großen Bauprojekten die Interessen Einzelner bedroht waren.
GELDVERKEHR: Der Weg für europaweit einheitliche Kontonummern ist frei. Nun können alle alten Kontonummern und Bankleitzahlen auf die neuen 22-stelligen IBAN-Nummern umgestellt werden. Von Februar 2014 an sollen damit grenzüberschreitende Zahlungen in Europa einfacher und schneller werden. Nach dem 1. Februar 2016 müssen die neuen IBAN-Nummern auch für Überweisungen im Inland verwendet werden.