Weder Burkas noch Schals NRW-Regierung will Gesichtsverhüllungen in Gerichten verbieten

Düsseldorf · Gesichtsverschleierungen jeglicher Art sollen aus den Gerichtssälen Nordrhein-Westfalens verbannt werden. Dafür will die schwarz-gelbe Landesregierung sorgen, allerdings muss erst ein Bundesgesetz durchgesetzt werden.

 Das Verbot soll für sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuschauer gelten (Symbolbild).

Das Verbot soll für sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuschauer gelten (Symbolbild).

Foto: dpa, dolf_mda axs soe sja

Das Verbot soll für sämtliche Verfahrensbeteiligte und Zuschauer gelten, für muslimische Burkas oder Nikabs ebenso wie für Schals, mit denen sich etwa Autonome vermummen. Eine entsprechende Bundesratsinitiative werde NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) bei der nächsten Justizministerkonferenz am 6. Juni in Eisenach einbringen und für eine Mehrheit werben.

Kleidungsstücke, die das Gesicht bedecken, stünden im Widerspruch zur Pflicht der Wahrheitserforschung und offenen Kommunikation während der Gerichtsverhandlung, teilte das Ministerium am Mittwoch mit. Ein Gesichtsverhüllungsverbot kann nur über ein Bundesgesetz durchgesetzt werden.

(gaa)
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