Keine Werbung

Die geltende Regelung zu Schwangerschaftsabbrüchen ist wohlabgewogen zwischen dem Schutz des ungeborenen Kindes und dem Recht der Mutter auf Selbstbestimmung. Die Gesetzgebung, die als Kompromiss aus einer hitzigen öffentlichen Debatte hervorgegangen ist, bedarf keiner Reform. Im Gegenteil: Viele von denen, die jetzt an den Paragraf 219a ranwollen, streben eine neue gesellschaftliche Debatte um Abtreibungen an, deren Ziel es ist, auch den Paragraf 218 mit seinen Auflagen für einen Schwangerschaftsabbruch abzuschaffen. Das wäre fatal.

Zudem ist es richtig, dass Ärzte für die medizinische Leistung der Abtreibung keine Werbung machen dürfen. Eine Abtreibung ist keine Leistung wie eine Zahnreinigung. Preislisten und Methoden für einen Schwangerschaftsabbruch sollten nicht von den Medizinern ins Internet gestellt oder auf öffentlich zugänglichen Info-Tafeln bekannt gemacht werden. Diese Informationen erhalten die Schwangeren richtigerweise im Rahmen der verpflichtenden Beratung.

(qua)
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