Schleierfahndung auf dem Prüfstand

Die Stellungnahme des Europäischen Gerichtshofes zur anlasslosen Polizeikontrolle im grenznahen Bereich (Schleierfahndung) hat das Zeug, zum Aufreger über weltfremde Entscheidungen zu werden. Als dürfe ein souveräner Staat nicht mehr kontrollieren, wer da über seine Grenzen kommt!

Tatsächlich hat Deutschland mit dem die Binnengrenzkontrollen einkassierenden Vertrag von Schengen ein Stück Souveränität abgegeben. Das war, wie wir heute wissen, voreilig. Erst hätte die Kontrolle der Außengrenzen sichergestellt sein müssen. Das wird seit anderthalb Jahren mühevoll nachgeholt.

Doch hat wenigstens in 13 Bundesländern die Schleierfahndung die Grenzkontrollen abgelöst. Über Ländergrenzen aktive Verbrecher sollen damit rechnen müssen, auf den einschlägigen Routen doch der Polizei ins Netz zu gehen. Das hat das Gericht nicht demontiert. Es verlangte lediglich Regelungen, wonach bei der Schleierfahndung weder so intensiv noch so häufig oder selektiv überprüft wird, dass die Kontrollen der Vor-Schengen-Zeit durch die Hintertüre zurückkommen. Ein Amtsrichter in Kehl muss die Erlasslage beurteilen. Sollten Vorgaben fehlen, muss eben nachgebessert werden.

(may-)
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