Totalüberwachung im Job ist vorsintflutlich

Wenn ein Chef seinem Angestellten Geld im Austausch für dessen Arbeitskraft gibt, dann darf er auch erwarten, dass sich sein Mitarbeiter während der vereinbarten Arbeitszeit voll und ganz auf den Job konzentriert. Die Realität ist allerdings eine andere. Ein kurzer Blick aufs Smartphone, bei Facebook schnell nachschauen, was die Freunde so treiben, oder aber das Telefonat mit den Kindern - all dies gehört heute für viele Angestellte zum Arbeitsalltag dazu.

Das mag so manchen Chef wurmen, eine ganze Belegschaft deshalb unter Generalverdacht zu stellen und sie mit digitalen Spionen rund um die Uhr zu überwachen, rechtfertigt das nicht. Der Schaden, den solche Big-Brother-Allüren der Unternehmenskultur zufügen, ist größer als der Nutzen.

Um es klar zu sagen: Ein Chef soll sich nicht von der Belegschaft übertölpeln lassen. Wenn es einen begründeten Verdacht gibt, dann muss der auch aufgeklärt werden. Aber es gibt bessere Mittel als die Totalüberwachung. Das haben die Richter auch so unterstrichen. Und am besten regelt die Unternehmensführung, was erlaubt ist und was nicht, mit dem Betriebsrat per Betriebsvereinbarung. Das spart unnötigen juristischen Ärger.

(maxi)
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