Berlin/Düsseldorf Ärger mit der Kirchensteuer

Berlin/Düsseldorf · Steuerberater warnen vor dem komplizierten Anmeldeverfahren.

Hunderttausenden mittelständischen Kapitalgesellschaften und Genossenschaften drohen in den kommenden Monaten erhebliche bürokratische Probleme: Denn von 2015 an sind auch sie gesetzlich verpflichtet, die auf die Kapitalertragsteuer entfallende zusätzliche Kirchensteuer automatisch mit einzubehalten und an die Finanzämter abzuführen. Der bürokratische Weg dorthin ist jedoch kompliziert.

Bislang waren Kapitalgesellschaften - wie Banken und Versicherungen - nur verpflichtet, bei Gewinnausschüttungen die darauf entfallende Kapitalertragsteuer von pauschal 25 Prozent an das Finanzamt abzuführen. Ab 2015 wird auf die Kapitalertragsteuer aber auch noch die Kirchensteuer fällig. Um den automatischen Kirchensteuerabzug "hinzubekommen", müssen die Mittelständler ein umfangreiches bürokratisches Verfahren durchlaufen, von dem viele Unternehmer noch gar nichts wissen.

"Das neue Kirchensteuerabzugs-Verfahren weist zentrale Stolpersteine auf", sagte Horst Vinken, Präsident der Bundessteuerberaterkammer. "Für die Registrierung und Zulassung muss sich der Gesellschafter-Geschäftsführer einer Ein-Mann-GmbH nicht ein- oder zweimal, sondern mindestens viermal an den Computer setzen." Habe eine GmbH mehrere Gesellschafter, die gar nicht in der Kirche seien, bleibe auch ihr die grundsätzlich für alle Firmen vorgesehene Anmeldung nicht erspart, so Vinken.

"Zudem bemängeln wir, dass eine Vertretung etwa durch Steuerberater für die Registrierung und Zulassung gesetzlich nicht vorgesehen ist", sagte Vinken. Der Steuerberater könne seinen Mandanten also keine Arbeit abnehmen. Das sei erst später möglich, wenn die Registrierung und Zulassung geschafft sei und regelmäßig wiederkehrende Aufgaben zu erfüllen seien.

Vinken forderte, den automatischen Kirchensteuerabzug anders als bisher geplant zu organisieren. "Um wirklich nennenswerte Verbesserungen des Verfahrens zu erzielen, setzen wir uns dafür ein, dass der Kirchensteuerabzug, wie der Lohnsteuerabzug, in den Rahmen des Elster-Verfahrens integriert wird." Seit 2005 sind nahezu alle steuerpflichtigen Arbeitgeber und Unternehmer gesetzlich verpflichtet, ihre Lohnsteueranmeldungen und Umsatzsteuer-Voranmeldungen sowie die Lohnbescheinigungen ihrer Arbeitnehmer elektronisch über das Elster-System der Finanzverwaltungen abzuwickeln.

Künftig müssten Vertreter aller Gruppen von Anfang an bei der Entwicklung neuer elektronischer Verfahren eingebunden werden, forderte Vinken. "Es darf kein weiteres Bürokratiemonster geben", sagte Vinken.

(mar)
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