Gegen Minister-Erlaubnis bei Edeka-Tengelmann-Deal Monopolkommission stemmt sich gegen Supermarkt-Fusion

Bonn/Berlin · Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka stößt bei seinen Plänen zur Übernahme des Konkurrenten Kaiser's Tengelmann weiter auf heftigen Widerstand. Erst legte das Bundeskartellamt sein Veto ein – jetzt sagt auch die Monopolkommission Nein.

 Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub.

Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub.

Foto: dpa, rwe lof

Deutschlands größter Lebensmittelhändler Edeka stößt bei seinen Plänen zur Übernahme des Konkurrenten Kaiser's Tengelmann weiter auf heftigen Widerstand. Erst legte das Bundeskartellamt sein Veto ein — jetzt sagt auch die Monopolkommission Nein.

Erneuter Rückschlag für Edeka: Die Monopolkommission hat sich gegen eine Minister-Erlaubnis für die Pläne der größten deutschen Supermarktkette zur Übernahme der Kaiser's-Tengelmann-Supermärkte ausgesprochen. In einem am Montag veröffentlichten Sondergutachten empfahlen die Wettbewerbsexperten Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), den Konzernen die für den Zusammenschluss benötigte Sondergenehmigung zu verweigern.

Die von den Unternehmen in Aussicht gestellten Vorteile für das Gemeinwohl könnten die durch die Fusion zu erwartenden Wettbewerbsbeschränkungen nicht aufwiegen, urteilte die Kommission. Mit der Minister-Erlaubnis wollen die Supermarktketten das bestehende Veto des Bundeskartellamts gegen den Zusammenschluss aushebeln.

Zwar behaupteten die Einzelhandels-Riesen, durch ihr Zusammengehen könnten rund 5700 Vollzeitstellen gesichert werden. Doch sei dies nicht mit hinreichender Sicherheit erwiesen, betonte die Kommission.
"Es bestünde auch im Fall einer Gesamtübernahme durch Edeka ein Bedarf für Restrukturierungen, die zum Abbau von Arbeitsplätzen führen würden", erklärte ihr Vorsitzender Daniel Zimmer.

Edeka hatte seine Pläne zum Kauf der rund 450 Filialen von Kaiser's Tengelmann bereits im Herbst 2014 angekündigt. Doch befürchtete das Bundeskartellamt durch den Zusammenschluss Preiserhöhungen und weniger Wettbewerb. Im Frühjahr untersagte es das Vorhaben.

Die Supermarktketten wollten das Veto der Wettbewerbsbehörde jedoch nicht hinnehmen. Sie beantragten eine Minister-Erlaubnis. Eine solche Ausnahmegenehmigung ist möglich, wenn die gesamtwirtschaftlichen Vorteile eines Fusionsvorhabens nach Auffassung des Bundeswirtschaftsministeriums deutlich schwerer wiegen als die rein wettbewerbsrechtlichen Kritikpunkte des Bundeskartellamts.

Eines der Hauptargumente der Supermarktketten für die Minister-Erlaubnis war dabei der Erhalt der 16.000 Arbeitsplätze bei Tengelmann. Tengelmann-Chef Karl-Erivan Haub warnte erst kürzlich, bei einem anhaltenden Veto drohten 8500 Menschen ohne Not ihre Jobs zu verlieren. Denn dann drohe die Zerschlagung des Unternehmens. Nach Firmenangaben machten die Kaiser's-Tengelmann-Supermärkte im vergangenen Jahr einen Verlust von gut 40 Millionen Euro. Für 2015 werde mit einem Minus in deutlich höherer Größenordnung gerechnet.

Die Monopolkommission äußerte allerdings Zweifel, ob eine Minister-Erlaubnis wirklich einen Arbeitsplatzabbau verhindern würde. Selbst nach einem Zusammenschluss sei damit zu rechnen, dass Doppelstrukturen in Produktion, Logistik und Verwaltung, aber auch Doppelstandorte im Filialnetz beseitigt würden. Die Kommission verwies außerdem darauf, dass es für eine große Zahl von Standorten ein Interesse auch von anderen Handelsunternehmen gebe. Mit der Entscheidung Gabriels über die Minister-Erlaubnis wird frühestens Ende August gerechnet.

(dpa)
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