Styropor Verband gibt bei Entsorgungsproblemen keine Entwarnung

Berlin · In Deutschland gibt es in der Baubranche weiterhin Probleme bei der Entsorgung von Dämmplatten aus Styropor, die das Flammschutzmittel HBCD enthalten.

Ein Bundesratsbeschluss hatte die Entsorgung mit Wirkung ab Oktober erheblich erschwert. Einige Bundesländer haben deswegen in den vergangenen Wochen reagiert und per Erlass die Entsorgung kurzfristig wieder vereinfacht. In Nordrhein-Westfalen sieht man bisher jedoch keinen Handlungsbedarf.

Wie das Landesumweltministerium auf Anfrage mitteilte, könnten 13 von 16 Müllverbrennungsanlagen HBCD-haltiges Material entsorgen. Ein Engpass bestehe an dieser Stelle nicht. Gleichwohl gebe es Probleme bei den Entsorgungsfirmen "als Zwischen-Stufe zwischen den Handwerksbetrieben und den Müllverbrennungsanlagen", hieß es. In einem Gespräch mit den Verbänden wolle man nun klären, woran das liege.

Auslöser für die bundesweite Aufregung bei Betrieben und Bauherren ist die Umsetzung einer EU-Verordnung, wonach Dämmplatten, die HBCD enthalten und jahrzehntelang an Fassaden oder in Fußböden zum Einsatz kamen, seit Oktober als Sondermüll einzustufen sind. Die Länder beschlossen im Bundesrat, dass HBCD-haltiges Material auf Baustellen getrennt gesammelt und entsorgt werden muss. Viele Müllverbrennungsanlagen sind darauf aber im üblichen Betrieb nicht ausgerichtet und weigerten sich zuletzt in nahezu allen Bundesländern, das Material anzunehmen.

Das baden-württembergische Umweltministerium reagierte mit einem Erlass, der es den Anlagenbetreibern wieder erlaubte, HBCD-haltiges Material wie schon vor dem Inkrafttreten der Verordnung zu verbrennen. Auch das hessische Umweltministerium teilte auf Anfrage mit, einen solchen Erlass in dieser Woche herausgegeben zu haben. Dieser ermöglicht es, HBCD-haltige Dämmplatten im Baugemisch zu entsorgen, wenn sie darin nicht mehr als 0,5 Kubikmeter pro Tonne Gesamtgewicht enthalten sind. Außerdem müssen bis auf weiteres HBCD-haltige Dämmplatten abweichend vom Grundsatz des Kreislaufwirtschaftsgesetzes nicht an der Baustelle getrennt werden, hieß es aus dem Ressort.

Ähnlich handelte Rheinland-Pfalz. Zwar gab es dort keinen Erlass. Gleichwohl sagte Umweltstaatssekretär Thomas Griese (Grüne), dass zwei Anlagen in Rheinland-Pfalz eine entsprechende Zulassung für das Verbrennen der Dämmplatten hätten. Das Müllheizkraftwerk Primasens stehe in Verhandlungen. Zudem habe die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH mitgeteilt, dass Bauabfall-Gemische mit einem Anteil von bis zu zehn Prozent HBCD-haltigem Styropor als nicht gefährlicher Abfall eingestuft und demzufolge auch verbrannt werden könnten.

Peter Kurth, Präsident des Bundesverband der Deutschen Entsorgungswirtschaft (BDE) zeigte sich erfreut über diese Maßnahmen. "Es ist sehr erfreulich, dass die Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz schon erste Maßnahmen, die vom BDE vorschlagen wurden, umgesetzt haben." Mit der Landesregierung von Nordrhein-Westfalten gebe es immerhin konstruktive Gespräche. An einer pragmatischen Lösung werde gearbeitet. "Allerdings kann man trotz der Bemühungen höchstens von einer leichten Entspannung sprechen", sagte Kurth. Entwarnung sei nicht angebracht. "Das grundsätzliche Problem bleibt, bis der Bundesrat die Einstufung von HBCD-haltigen Dämmstoffen als gefährliche Abfälle rückgängig macht", sagte Kurth. Er warnte vor einem Flickenteppich und hohem bürokratischem wie logistischem Aufwand, sollte jetzt jedes Land seine eigenen Regelungen einführen.

(jd)
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