Ratgeber Aufgepasst beim Silvesterfeuerwerk

Solingen · Wie schon in den Vorjahren ist der Verkauf von Knallern & Co. offiziell nur vom 28. bis 31. Dezember erlaubt. Die Verbraucherzentrale NRW warnt: "Wer sich fahrlässig verhält oder gegen bestehende Gesetze und Verordnungen verstößt, muss in der Regel für den Schaden haften".

Auch deshalb empfiehlt sich, nur zugelassene Feuerwerkskörper zu zünden und sich beim Silvesterspaß strikt an die Bedienungsanleitung zu halten. Wichtig: Pyrotechnische Gegenstände dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Kirchen und Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen abgebrannt werden. Das gilt auch für reetgedeckte und Fachwerk-Häuser.

Die explosiven Stoffe in Feuerwerkskörpern können bei unsachgemäßer Handhabung nach dem Zünden gefährliche Verletzungen verursachen. Deshalb müssen sie von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) oder einer vergleichbaren europäischen Behörde zugelassen werden.

Diese Zulassung bedeutet nicht, dass die Feuerwerkskörper ungefährlich sind, sondern dass man mit Krachern und Raketen bei sachgerechter Verwendung sicher hantieren kann. In Deutschland geprüfte Ware ist an der Kennzeichnung BAM P I oder P II plus einer vierstelligen Zahlenreihe (zum Beispiel BAM - P II - 1912) zu erkennen. Europäische Ware trägt das CE-Zeichen mit Prüfnummer.

Führt unsachgemäßer Umgang mit Krachern und Raketen zu dauerhaften gesundheitlichen Blessuren, zahlt die private Unfallversicherung. Für Verletzungen anderer Personen kommt dagegen die Privathaftpflicht des Böllerfreundes ab. Fängt das eigene Haus Feuer, springt in aller Regel die Wohngebäudeversicherung ein. Brandschäden an der Inneneinrichtung trägt die Hausratversicherung. Schäden am Auto sind durch die Teilkaskoversicherung des Halters abgedeckt.

Wer Feuerwerk abbrennt, bekommt häufig ein paar Funken ab. Synthetische Textilien bekommen deutlich leichter Brandlöcher als Baumwollstoffe. Zudem können manche Synthetikfasern leichter in Brand geraten als Naturfasern.

Fragen: Umweltberatung Verbraucherzentralem Tel. 17274 oder Abfallberatung Haushalte Technische Betriebe, Tel. 2904444.

(RP/ila)
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