UrteilWer an der eigenen Ebay-Auktion mitbietet, macht sich strafbar
Immer wieder treten Fälle wie diese auf: Ebay-Nutzer sind unzufrieden mit dem Verlauf ihrer Auktion und bieten selbst mit oder stiften Freunde zu einem Scheinangebot an. Das ist laut Ebay verboten und zudem kein Kavaliersdelikt, wie ein aktuelles Verfahren zeigt. Am Ende droht sogar Gefängnis.