Mehrheit im Parlament: Bundestag beschließt umstrittene Reform des Klimaschutzgesetzes
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Alle Digital-Artikel vom 08. Februar 2017
Netflix und Co bald auch im Urlaub nutzen
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Neue Regeln in der EUNetflix und Co bald auch im Urlaub nutzen

Kauft man sich in Deutschland ein Buch, kann es auch am Strand in Spanien problemlos gelesen werden. Mit bezahlten Streaming-Angeboten etwa funktioniert das meistens nicht, hier gelten oft noch strikte Landesgrenzen. Das soll sich nun ändern.

Lego Dimensions - Spielspaß in der realen und virtuellen Welt
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ComputerspielLego Dimensions - Spielspaß in der realen und virtuellen Welt

Dass reale Spielzeugfiguren über ein Portal mit in die virtuelle Welt einer Spielkonsole genommen werden können, dafür gibt es einige Beispiele. "Lego Dimensions" hebt sich ab, weil dort erst einmal gebastelt werden muss - und Helden aus verschiedensten Welten aufeinandertreffen.

Bei Smartphone-Apps auf die Bewertungen achten
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Viele Programme sammeln DatenBei Smartphone-Apps auf die Bewertungen achten

Viele Android-Apps verlangen Berechtigungen, die für ihre Funktionalität gar nicht notwendig sind. Hier besteht der Verdacht, dass unnötig Daten gesammelt werden. User sollten auf die App-Bewertungen achten.

Vorsicht bei öffentlichen USB-Ladesteckern
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Smartphone & CoVorsicht bei öffentlichen USB-Ladesteckern

Leere Smartphone-Akkus sind immer noch ein großes Problem der mobilen Gesellschaft. Umso praktischer, dass man sein nach Strom dürstendes Handy inzwischen auch unterwegs an vielen Orten einfach an einen USB-Anschluss stöpseln kann. Das kann jedoch eine sehr schlechte Idee sein.

Netflix mit 4K-Auflösung auch über PC-App
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StreamingdienstNetflix mit 4K-Auflösung auch über PC-App

Der Streamingdienst Netflix bietet nun auch in der Windows-10-App 4K-Auflösung (3840 zu 2160 Pixel) an. Ein paar Voraussetzungen müssen dafür jedoch erfüllt sein.

Regierung verbietet Extra-Gebühr für Online-Zahlungen
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ZahlungsdiensterichtlinieRegierung verbietet Extra-Gebühr für Online-Zahlungen

Onlinehändler dürfen Verbrauchern für die Zahlung per Lastschrift, Überweisung oder mit bestimmten Kreditkarten künftig dafür keine zusätzlichen Gebühren mehr in Rechnung stellen. Das geht aus dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie der EU in nationales Recht hervor.