Besser verschraubt als verklebt So erkennen Sie "kurzlebige" Technik

Düsseldorf · Na, toll! Die Garantie ist gerade abgelaufen, und ausgerechnet jetzt macht der Akku vom Handy schlapp. Ist das einfach Pech - oder Absicht, wie Kritiker meinen? Kunden können einige Schwachstellen beim Kauf zumindest schon erahnen.

So funktioniert das Elektroschrott-Gesetz
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Ob ein Elektrogerät besonders schnell kaputtgeht, ist ihm beim Kauf kaum anzusehen. Aber es gebe Anzeichen für Kurzlebigkeit, sagt Stefan Schridde. Der Betriebswirt sammelt auf www.murks-nein-danke.de Beispiele für Produkte, die nach kurzer Zeit kaputtgegangen sind oder sich nur schwer reparieren lassen.

Dazu hat die Grünen-Bundestagsfraktion am Mittwoch eine Studie vorgestellt, an der auch Schridde beteiligt war. Die Untersuchung listet Beispiele für Geräte wie Waschmaschinen, Computer oder elektrische Zahnbürsten auf, die angeblich "eingebaute Schwachstellen" haben. Der Zentralverband Elektrotechnik- und Elektronikindustrie (ZVEI) weist diesen Vorwurf allerdings zurück.

Um beim Kauf kein Gerät zu erwischen, dass kurz nach Ablauf der Gewährleistungsfrist oder Garantie nicht mehr funktioniert, sollten Verbraucher im Geschäft klare Fragen stellen, rät Schridde. "Ist das Produkt auf Reparierbarkeit hin gebaut? Zeigen Sie mir bitte, wie man das öffnet, wenn ich es reparieren wollte."

Öffnen könne man ein Gerät nur, wenn das Gehäuse verschraubt statt verklebt sei, sagt Dirk Petersen, Umweltberater bei der Verbraucherzentrale Hamburg. "Verklebte Produkte müssen Sie ja, um sie zu öffnen, zerstören", sagt er. "Danach bekommen Sie das Gehäuse nicht mehr so zusammen, dass es wirklich dicht ist."

Leichter zu reparieren sind laut Petersen Geräte mit herausnehmbarem Akku. "Der Akku hat ja sowieso eine begrenzte Lebensdauer." Das könne man den Herstellern nicht vorwerfen. Aber einige konstruieren ihre Geräte so, dass sich der alte Akku nicht durch einen neuen ersetzen lässt - und damit ist das gesamte Produkt nicht mehr zu gebrauchen.

Nach Ablauf der Garantie oder Gewährleistungsfrist hätten Verbraucher allerdings in der Regel keine Chance mehr darauf, dass der Hersteller oder Verkäufer das Gerät erstattet oder kostenlos repariert, sagt Julia Rehberg, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Hamburg. "Mit Kulanz ist da nicht unbedingt zu rechnen."

(dpa/csr/csi/sap)
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