Fremdes Sample in "Vogue" Madonna gewinnt Prozess um Urheberrecht

New York · "Vogue" war ein weltweiter Superhit. Nun ist der Vorwurf, US-Popikone Madonna habe bei dem Stück das Urheberrecht verletzt, juristisch geklärt.

Madonna-Konzert in Köln - die Bilder
13 Bilder

So war das Madonna-Konzert in Köln

13 Bilder

Ein Berufungsgericht wies am Donnerstag die entsprechende Klage eines Plattenlabels wegen Geringfügigkeit ab. Die Firma hatte Anstoß daran genommen, dass Madonnas Produzent in den Hit aus dem Jahr 1990 einen winzigen Tonschnipsel - ein sogenanntes Sample - aus einem Song der Gruppe Salsoul Orchestra eingebaut hatte. Die Kläger sahen darin einen Diebstahl geistigen Eigentums.

Das Gericht wollte dem nicht folgen. Der Tonschnipsel sei dermaßen kurz, dass ein normaler Zuhörer nicht erkennen könnte, dass es sich dabei um die Aneignung fremden Materials handelt, begründete Richterin Susan Graber aus Portland das Urteil.

Für Madonna ändert sich durch das Urteil nichts, für künftige Fälle könnte die Entscheidung aber Bedeutung haben. Immer wieder kommt es wegen der Verwendung von Samples zu Urheberrechtsverfahren. In Deutschland hatte ein solcher Fall sogar das Bundesverfassungsgericht beschäftigt: Am Dienstag erklärte es in einem Urteil die Verwendung solcher Tonschnipsel grundsätzlich für rechtens.

(felt/AFP)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort