Vereinbarung sichert die Probefahrt ab

Vor der Probefahrt mit einem Gebrauchtwagen sollten Kaufinteressenten mit dem Händler eine schriftliche Vereinbarung treffen. Dies sei sinnvoll, um rechtliche Sicherheit zu schaffen, sagt Florian Fischer vom ADAC.

Ansonsten drohten im Schadensfall Rechtsstreitigkeiten. Viele Händler hielten Formulare bereit, die meist aber eine recht hohe Selbstbeteiligung von 750 Euro bei der Vollkaskoversicherung enthielten.

(tmn)
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