Bauunternehmer haftet für Risse

Wird das Nachbarhaus beschädigt, muss der Verursacher dafür zahlen.

Entstehen Risse am Haus durch Bauarbeiten auf dem Nachbargrundstück, muss der Bauunternehmer für die Schäden unter Umständen haften. Er muss Schadenersatz zahlen, wenn die Rissbildung vorhersehbar war und Abstandsregeln nicht eingehalten wurden. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichtes Oldenburg (Az.: 12 U 61/16) weist die Rechtsanwaltskammer Oldenburg hin.

In dem Fall ließ ein Bauunternehmer Tiefbauarbeiten teils nur mit 60 Zentimeter Abstand zum Nachbargrundstück durchführen. Die Maßnahmen verstießen gegen anerkannte Regeln. Das betroffene Ehepaar klagte, dass die Vibration der Arbeiten die Risse in dem alten Haus aus der Jahrhundertwende teilweise um mehrere Zentimeter verbreitert hätten. Der Bauunternehmer hielt dagegen: Das Haus sei in einem schlechten Zustand, die Risse seien durch ein Absenken des Grundwasserspielgels entstanden.

Ein Sachverständiger bestätigte aber, dass die Risse sich durch die durchgeführten Arbeiten verbreitert hatten. Die Richter befanden, dass das Absenken des Grundwasserspiegels allenfalls im geringen Umfang mitursächlich sei. Sie verurteilten den Bauunternehmer zu 20.000 Euro Schadenersatz.

(tmn)
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