Elternhaus steuerfrei erben

Erben dürfen die Immobilie aber nicht abreißen, sondern nur sanieren.

Das Elternhaus kann steuerfrei vererbt werden. "Die erbenden Kinder sollten allerdings keinen Abriss mit Neubau planen, denn dann streicht das Finanzamt womöglich die Steuerfreistellung", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts München hervor. Eine Modernisierung, Sanierung oder Renovierung des geerbten Wohnhauses ist hingegen zulässig. Dadurch geht die besondere Steuerfreistellung für das Elternhaus nicht verloren.

Im Streitfall erbte der Kläger das sanierungsbedürftige Wohnhaus seiner Mutter. Er ließ das Elternhaus abreißen und errichtete auf dem Grundstück einen Neubau. In der Erbschaftsteuererklärung beantragte er die Steuerfreistellung des Familienwohnheims. Der persönliche Steuerfreibetrags des Sohnes von 400.000 Euro war bereits durch andere geerbte Werte erschöpft. Die Steuerbefreiung wurde abgelehnt, weil der Kläger durch den Abriss nicht mehr in das eigentliche Familienwohnhaus einziehen könne. Dies gelte selbst dann, wenn der Abriss des alten Gebäudes für den Erben aus bautechnischen, ökonomischen oder ökologischen Gründen unvermeidbar gewesen ist. (Az.: 4 K 847/13).

(tmn)
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