Leiharbeit: Recht auf gleichen Lohn

Leiharbeiter haben nach neun Monaten Anspruch auf die volle Bezahlung, die vergleichbare Stammbeschäftigte erhalten. Darauf weist das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung in der Broschüre "Erfolgreich arbeiten" hin.

Von dieser Regel dürfen Entleihfirmen nur über tarifliche Branchenzuschläge abweichen. Ab sechs Wochen im Betrieb muss dann das Arbeitsentgelt stufenweise angepasst werden. Spätestens nach 15 Monaten muss es in diesem Fall angeglichen sein. Das neue Gesetz regelt auch, dass Leiharbeiter höchstens 18 Monate lang in einen Betrieb entsendet werden dürfen.

(tmn)
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