Urlaubsgeld ist eine freiwillige Leistung

Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf Urlaubsgeld. Dabei handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers, erklärt die Gewerkschaft Verdi. Anders liegt der Fall laut DGB-Rechtsschutz nur, wenn das Urlaubsgeld in Arbeits- oder Tarifvertrag geregelt ist. Auch hier kann der Arbeitgeber aber festlegen, dass die Zahlung freiwillig ist und jederzeit widerrufen werden kann. Nach einer aktuellen Studie der Hans-Böckler-Stiftung bekommen nur etwa zwei von fünf Arbeitnehmern (43 Prozent) Urlaubsgeld.

Gibt es in einem Betrieb Urlaubsgeld oder ähnliche Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld, gilt allerdings die Regel "Gleiches Recht für alle": Teilzeitkräfte oder Minijobber müssen dann laut Verdi ebenso Urlaubsgeld bekommen. Hat der Arbeitgeber mehrere Jahre lang im Sommer etwas mehr bezahlt, darf er den Bonus außerdem nicht ohne weiteres stoppen: Dann gilt eventuell der Grundsatz der betrieblichen Übung. Die durchzusetzen, ist allerdings im Einzelfall oft nicht ganz einfach.

(tmn)
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