Hintergrund Was man zur Organspende wissen muss
Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Organspende.
1. „Ich bin zu jung / Ich bin zu alt für eine Organspende." Für die Organspende gibt es kein Mindest- oder Höchstalter. Da es in jedem Alter Patienten gibt, die auf ein lebensrettendes Spenderorgan warten, gibt es keine Altersgrenze nach oben oder nach unten.
2. „Aus religiösen oder ethischen Gründen lehne ich eine Organspende ab." Die katholische und evangelische Kirche sowie der Zentralrat der Muslime befürworten die Organspende als Akt der Nächstenliebe und Solidarität mit Kranken und Behinderten. Da die jüdische Gesetzesauslegung den Hirntod nicht als Lebensende anerkennt, sind Organentnahmen erst gestattet, wenn das Herz nicht mehr schlägt. So ist etwa nach dem Tod die Übertragung der Augenhornhaut möglich.
3. „Ich habe Angst, in der Klinik vorzeitig für tot erklärt zu werden, wenn dort Organe benötigt werden." Voraussetzung für Organspende ist der vollständige und irreversible Hirntod des Patienten. Er muss unabhängig voneinander von zwei Ärzten im Abstand von mindestens zwölf Stunden festgestellt werden.
4. „Ich hatte bisher keine Zeit, mich als Organspender registrieren zu lassen."
Der Bundestag hat verabschiedet, dass ab dem 1. August 2012 alle Bürger ab 16 Jahren regelmäßig befragt werden, ob sie zur Organspende bereit sind. Laut Gesundheitsminister Bahr gebe es dann vier Antwortmöglichkeiten: Ja, Nein, Ich weiß nicht – und man könne den Fragebogen „auch einfach wegwerfen“. Die beiden letztgenannten Fälle führen zu keinen Sanktionen und werden als Ablehnung interpretiert.
5. „Aus gesundheitlichen Gründen kann ich kein Organspender sein." Eine Organspende kommt nicht in Frage, wenn der Verstorbene akut an Krebs erkrankt war oder schwerwiegende Vorerkrankungen wie AIDS oder Tuberkulose hatte. Ob eine Organspende medizinisch möglich ist, prüfen die Ärzte nach dem Hirntod, wenn eine Organspende tatsächlich ansteht. Eine Gesundheitsprüfung zu Lebzeiten ist deshalb nicht nötig.
6. „Ich bin mir unsicher, wie ich mich entscheiden soll.“ Auf dem Organspendeausweis kann man seinen persönlichen Wunsch, wie im Fall des Todes verfahren werden soll, dokumentieren. Man kann also auch festhalten, dass man einer Organspende widerspricht, die Einwilligung auf bestimmte Organe begrenzen. Außerdem kann man die Entscheidung über eine Organspende auf eine andere Person übertragen, die in dem Ausweis benannt wird.
7. „Ich habe Angst, dass mich meine Angehörigen nicht mehr wiedererkennen, wenn Organe operativ entnommen wurden." Die operative Organentnahme erfolgt mit der gleichen Sorgfalt wie jede andere Operation auch. Nach der Explantation wird der Leichnam in würdigem Zustand zur Bestattung überführt.
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