Alle Ratgeber-Artikel vom 26. März 2015
Nach Einbruch: Vermieter zahlt Schäden an Wohnungstür
Nach Einbruch: Vermieter zahlt Schäden an Wohnungstür

Ratgeber & WissenNach Einbruch: Vermieter zahlt Schäden an Wohnungstür

Wenn in die Wohnung eingebrochen wird, muss der Vermieter etwaige hierdurch verursachte Schäden an Wohnungstür oder Fenster beseitigen. Darauf weist der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hin. Sollte ein Vermieter das nicht tun, dann darf der Mieter Miete mindern.