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345 C 6820/01 Hund entlaufen - Besitzer haftet für Schäden

Hundebesitzer müssen für Schäden haften, die ihre entlaufenen Tiere verursacht haben. Das Amtsgericht München verurteilte einen Mann, dessen Golden Retriever auf der Spur einer Hündin durch ein Loch im Zaun entwischt war und auf einer Straße einen Auffahrunfall verursacht hatte. Das Herrchen habe nicht die erforderliche und zumutbare Sorgfalt walten lassen, befand das Gericht.

Der Hundebesitzer muss dem Fahrer des aufgefahrenen Wagens die Hälfte von dessen Schaden in Höhe von insgesamt 2.679 Euro (5.240 Mark) erstatten. Dieser Autofahrer und Kläger bekommt den Schaden nur zur Hälfte ersetzt, weil der Unfall nach Ansicht des Gerichts auch für ihn kein unabwendbares Ereignis war (Az.: 345 C 6820/01).

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