Leiharbeit, 50-Euro-Schein, Sozialhilfe Das ändert sich zum 1. April

Berlin · Die Ansprüche von Leih- und Zeitarbeitern in Deutschland werden von April an gestärkt. Ebenfalls zum 1. April wird der neue 50-Euro-Schein eingeführt - und Frankreichurlauber brauchen eine spezielle Umweltplakete. Was Sie wissen müssen.

So sieht der neue 50-Euro-Schein aus
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Foto: dpa, brx htf
  • Leiharbeit: Im Deutschland gibt es etwa eine Million Beschäftigte in Leih- und Zeitarbeit. Mit dem Gesetz wird eine Höchstdauer für die Überlassung an andere Betriebe von 18 Monaten eingeführt. Danach müssen Leiharbeitnehmer übernommen werden, wenn sie weiterhin dort arbeiten sollen. Tarifpartner können sich nach Angaben der Bundesregierung auf eine längere Überlassung einigen. Spätestens nach neun Monaten müssten Leiharbeiter das gleiche Arbeitsentgelt bekommen wie vergleichbare Stammbeschäftigte. Außerdem dürften Leiharbeitnehmer nicht mehr als Streikbrecher eingesetzt werden. Leiharbeit könne zudem nicht als Werkvertrag kaschiert werden.
  • Schonvermögen: Der Vermögensfreibetrag von Beziehern der Sozialhilfe steigt nach Angaben der Bundesregierung ab 1. April von 2600 auf 5000 Euro. Davon profitierten Menschen mit Behinderung, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können. Der höhere Freibetrag gelte auch für Menschen, die Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung benötigten, ebenso wie für die Ehe- und Lebenspartner sowie für alleinstehende Minderjährige.
  • Telemedizin: Für Video-Sprechstunden zur Nachsorge sowie Auswertung von Röntgenbefunden erhalten Vertragsärzte nach Angaben der Bundesregierung ab 1. April eigene Abrechnungspositionen. Damit hätten Arzt und Patient einen alternativen Weg für Arztkonsultationen, wichtig vor allem im ländlichen Raum.
  • Energie: Ab 1. April erhalten Heizanlagen, die mit Holz - inklusive Pelletheizungen - oder Kohle befeuert werden, erstmals das EU-Energielabel. Hierunter fallen nach Angaben der Bundesregierung sogenannte Festbrennstoffkessel bis 70 Kilowatt. Die Skala reiche von Energieeffizienzklasse A++ bis Energieeffizienzklasse G.
  • Neuer 50-Euro-Schein: Ab dem 4. April ist der neue Fünfziger im Umlauf. Der neue 50-Euro-Schein soll besonders sicher vor Fälschung sein. Dazu ist er unter anderem mit einem neuen Porträtfenster mit einem Bild der griechischen Mythengestalt Europa ausgestattet. Das wird sichtbar, sobald der Geldschein gegen das Licht gehalten wird. Außerdem wechselt die glänzende 50 auf der Vorderseite die Farbe von Smaragdgrün zu Blau, wenn der Schein gekippt wird. Zunächst wollen die Notenbanken der Eurozone 5,4 Milliarden neue Fünfziger in Umlauf bringen. Die alten Scheine werden schrittweise eingezogen, behalten aber weiterhin uneingeschränkt ihre Gültigkeit.
  • Neue Richtlinie in der Psychotherapie: Ab dem 1. April müssen Psychotherapeuten eine Art Notfall-Sprechstunde anbieten. Dadurch sollen die bisher teils monatelangen Wartezeiten auf eine Gespräch mit einem Psychotherapeuten deutlich verkürzt werden. Alle ärztlichen und psychologischen Psychotherapeuten, die eine Genehmigung zur Abrechnung von Richtlinienpsychotherapie haben, müssen ab dann solche speziellen Sprechstunden anbieten.
  • Frankreichtouristen brauchen Umweltplakette: Wer mit dem Auto eine größere Stadt in Frankreich besuchen möchte, der muss ab dem 1. April eine Vignette kaufen. Nach Paris und Grenoble werden in den kommenden Jahren 23 weitere französische Städte Umweltzonen einführen. Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge brauchen dann eine Vignette. Diese sind bereits seit März für 68 Euro erhältlich.
(dpa / ham)
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