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Mönchengladbach Antworten zur komplexen Trinkwasserverordnung

Mönchengladbach · Die verschärfte Trinkwasserverordnung wirft für Hausbesitzer einige Fragen auf. Wir beantworten die wichtigsten:

Mönchengladbach: Antworten zur komplexen Trinkwasserverordnung
Foto: Andreas Baum

Ab wann gilt die neue Trinkwasserverordnung? Faktisch gilt das novellierte Gesetz seit dem 1. Dezember 2012. Was die Prüf- und Anzeigepflichten haben die Vermieter aber bis 31. Dezember 2013 Aufschub bekommen.

Wer muss sein Trinkwasser prüfen? Der Vermieter oder Eigentümer einer Großanlage mit Warmwasserspeicher mit mehr als 400 Liter Fassungsvermögen oder einer Warmwasserleitung mit mehr als drei Litern. Damit sind nahezu alle Mehrfamilienhäuser mit zentraler Trinkwassererwärmungsanlage von der Prüfpflicht betroffen.

Wer ist von der Prüfung befreit? Alle Ein- und Zweifamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit einem Warmwasserspeicher mit weniger als 400 Liter Fassungsvermögen. Zudem sind alle Häuser mit Durchlauferhitzern oder Wandthermen nicht betroffen.

Warum gibt es Ausnahmen? Die Gefahr der Ausbildung von Legionellen ist bei Mehrfamilienhäusern ungleich höher, da dort das Wasser häufiger steht, die Leitungen länger sind.

Wie oft muss der Mieter informiert werden? Der Betreiber muss mindestens einmal jährlich die Nutzer über die aktuellen Ergebnisse unterrichten.

Wer hat Warmwasserspeicher? In der Mehrzahl der Häuser gibt es keine Warmwasserspeicher. Bei neuen, modernen Gebäuden werden diese aber gerne verbaut.

Was muss geprüft werden? Den Mietern müssen die Ergebnisse einer Legionellenuntersuchung, einer Untersuchung der Aufbereitungsstoffe und der Kupferkonzentration bei niedrigem pH-Wert vorgelegt werden. Zudem müssen die Mieter über das Vorhandensein von Bleileitungen informiert werden.

Wie hoch sind die Kosten einer Probeentnahme? Die Beprobung an sich kostet für eine 60-Quadratmeter-Wohnung etwa 50 Euro jährlich. Zusätzlich verursachen eventuell neue Probeventile Kosten.

Wer kommt für die Kosten auf? Prinzipiell der Vermieter oder Eigentümer. Die Kosten der Beprobung sind allerdings zu 100 Prozent umlagefähig. Damit werden in den meisten Fällen die Betriebskosten der Mieter steigen.

Wann wird es gefährlich? In der Trinkwasserverordnung ist für Legionellen ein technischer Maßnahmenwert von 100 koloniebildenden Einheiten (KBE) je 100 ml festgelegt. Ab 101 KBE werden die Ergebnisse an das Gesundheitsamt weitergeleitet, das eine Gefährdungsanalyse einleitet. Die Kosten von 2000 bis 3000 Euro sind dann vom Vermieter/Eigentümer zu tragen. Stillgelegt wird die Wasserstelle aber erst ab 10 000 KBE. "Wir hatten letztens einen Kunden, der hatte 116 KBE. Das ist keineswegs gefährlich. Diese Trinkwasserverordnung, wie sie jetzt ist, geht am Thema vorbei. Die Frage ist, ob wir nicht über das Ziel hinausschießen. Vielleicht sollte man jetzt nach den ersten Ergebnissen nochmal nachjustieren", erklärt Werner Fliescher, Rechtsberater bei "Haus und Grund" in Düsseldorf.

Ist die Gefahr akut? Nein. Im bekannten Legionellen-Fall der Warsteiner Brauerei war der Auslöser eine Kläranlage. Da greift auch die Trinkwasserverordnung nicht. "Wir haben 16 000 Mitglieder. Bisher ist noch kein Problem mit Legionellen aufgetreten", erläutert Fliescher.

Welche Änderungen gibt es bezüglich Bleileitungen? Der Grenzwert für Blei im Trinkwasser beträgt derzeit 0,025 Milligramm pro Liter. Ab 1. Dezember 2013 wird dieser Wert auf 0,01 mg/l gesenkt. Für diesen Wert gibt es aber keine Prüfpflicht. Einzig das Vorhandensein von Bleileitungen muss dem Mieter mitgeteilt werden. Aufgrund des geringen Grenzwertes ist eine Überschreitung in diesem Fall aber so gut wie sicher.

Welche Häuser haben Bleileitungen? In den 1970er Jahren gab es noch häufiger Bleileitungen im Abwassersystem. Bei Trinkwasserleitungen sind sie ohnehin bereits nahezu ausgestorben. Vereinzelt gibt es möglicherweise noch bleihaltige Leitungen in Altbauten. "Es ist definitiv kein flächendeckendes Problem mehr", sagt Fliescher.

(RP)
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