Mönchengladbach Vorsorgevollmacht: So geht's

Mönchengladbach · Wie man seinen Willen in einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung aufsetzt, erklärten Juristen und ein Arzt in der RP-Veranstaltung Alles was Recht ist. Eins wurde schnell klar: Auch junge und gesunde Menschen sollten vorsorgen.

Das große Interesse hat überrascht: Bis auf den letzten Platz war der große Schwurgerichtssaal des Landgerichts Mönchengladbach besetzt. Schnell stellten die Organisatoren zusätzliche Stühle in den Saal, damit möglichst viele Interessierte den Vorträgen zu den Themen "Betreuung, Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung" in der RP-Reihe "Alles was Recht ist" folgen konnten.

Wie kann ich gewährleisten, dass ich nicht lange leiden muss, wenn ich nach einem Unfall, bei schwerer Krankheit oder im hohen Alter im Sterben liege? Was kann man tun, damit auch dann Entscheidungen in eigenem Sinne getroffen werden, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist? Bei der Beantwortung der Fragen durch die Experten wurde sehr schnell klar, dass eine überlegte Vorsorge nicht nur der eigenen Sicherheit dient, sondern auch Angehörigen und Ärzten hilft.

"Eine Vorsorgevollmacht hat den Vorteil, dass man flexibel alle Situationen nach seinen eigenen Wünschen regeln kann", betonte Notar Dr. Andreas Pützhoven. Dabei muss man nicht einer Person sämtliche Vollmachten erteilen. "Man kann die Vollmachten auf bestimmte Bereiche beschränken oder eine Doppelvertretungsvollmacht erteilen, so dass bei Entscheidungen das Vier-Augen-Prinzip gilt", sagte Pützhoven. Die Patientenverfügung richtet sich nicht nur an betreuende Personen, sondern besonders ist sie für Ärzte eine Handlungsanweisung. "Darin legt man fest, was Ärzte mit einem machen dürfen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann", erklärte Rosemarie Oles, Richterin für Familien- und Betreuungsfälle am Amtsgericht Mönchengladbach. Die meisten seiner Patienten wollten in Patientenverfügungen vor allem den Sterbeprozess regeln, berichtete Allgemeinmediziner Dr. Volker Engelhardt. Angst vor Schmerzen und Siechtum bestimmten die Wünsche.

Ob Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht: In jedem Fall raten die Experten dazu, sich im Vorfeld intensiv beraten zu lassen. Zwar könne man beides auch privatrechtlich aufsetzen. "Allerdings sind die rechtlichen Folgen für die meisten kaum zu überblicken", gab Pützhoven zu bedenken. Auch zur Überprüfung der einmal festgelegten Bestimmungen alle zwei Jahre, raten die Experten. "Denn es kann ja sein, dass sich Ihre Werte und Vorstellungen in der Zwischenzeit geändert haben", weiß Engelhardt aus Erfahrung.

In der abschließenden, von RP-Redaktionsleiter Ralf Jüngermann moderierten Diskussionsrunde erfuhr das Publikum, dass die Richter bei Bedarf zuerst im familiären Umfeld nach einem geeigneten Betreuer schauen, bevor sie einen Berufsbetreuer bestellen. "Richter, Ärzte und Betreuer sind alle an die Verfügungen des Patienten gebunden", betonte Oles.

(RP)
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