Streit um NRW-Besoldungsgesetz Rot-Grün verteidigt Beamten-Nullrunde

Düsseldorf · Juristen sind sich sicher, dass das geplante NRW-Besoldungsgesetz verfassungswidrig ist. Am Dienstag hat Finanzminister Norbert Walter-Borjans erläutert, weshalb es aus seiner Sicht in Ordnung ist, bei den Beamten zu sparen.

Fakten: Rot-Grün in NRW
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Foto: Timur Emek

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) NRW will nächste Woche in Düsseldorf eine ungewöhnliche Protestaktion durchführen. "Zwischen Landtag und Staatskanzlei spannen wir eine 800 Meter lange Leine", sagt Meinolf Guntermann, der Vorsitzende des DBB NRW. Daran wollen die Beamten symbolisch ihre "letzten Hemden" aufhängen. "Wenn SPD und Grüne das Besoldungsgesetz wie geplant verabschieden, dann hängt der Landesregierung endgültig der Makel des Wortbruchs an."

Es sieht nicht so aus, als ob sich an den Tarifplänen von Rot-Grün noch etwas ändern sollte. Nachdem es in einer Expertenanhörung massive Kritik an der Begründung des Gesetzes gegeben hatte, besserte NRW-Finanzminister Norbert Walter-Borjans (SPD) gestern nach. In einer 18-seitigen Vorlage für den Unterausschuss Personal des Landtags stellte er weitere Argumente für die vorgesehene Nullrunde für Spitzenverdiener zusammen.

Der Entwurf sieht vor, dass der Tarifvertrag, der für die Angestellten ausgehandelt worden war, bei den Beamten nur bis zur Besoldungsgruppe A 10 vollständig übertragen werden soll. Die Besoldungsgruppen ab A 13 sollen keine Erhöhung bekommen. Personalausgaben sind der größte Kostenblock im Etat des Landes. Die Alternative zu den Einsparungen sei ein massiver Personalabbau. Nach Berechnung von Walter-Borjans müssten bis zu 14.000 Stellen bei Schulen, Polizei, Justiz und Finanzverwaltung abgebaut werden.

"Alimentationsprinzip" verletzt

Verfassungsrechtler werfen der Landesregierung vor, sie verstoße mit ihren Plänen gegen die Pflicht zur amtsangemessenen Alimentierung (Alimentationsprinzip). Diese regelt, dass Beamte über ein Einkommen verfügen müssen, das wirtschaftliche Sicherheit und einen angemessenen Lebensstandard ermöglicht. Ein Verfassungsverstoß liege nur dann vor, wenn der "Kernbereich der Alimentation" unterschritten werde. Dies sei nicht der Fall, erklärte Finanzstaatssekretär Rüdiger Messal. Der Gesetzgeber sei nicht verpflichtet, das Ergebnis von Tarifverhandlungen für die Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes spiegelbildlich auf die Beamtenbesoldung zu übertragen.

Auch Tarifabschlüsse aus der privaten Wirtschaft könnten nur "sehr begrenzt" als Vergleichsgrößen herangezogen werden. "Bei größerer Planungssicherheit kann ein geringerer Lohnbetrag zu einem höheren Lebenskomfort führen", heißt es in der Vorlage. Im Übrigen habe es auch bei Apotheken und in Ingenieurbüros Nullrunden gegeben. "Die Attraktivität des Beamtenverhältnisses wird durch die gestaffelte Übertragung des Tarifergebnisses nicht gefährdet", sagte Heike Gebhard, Personalexpertin der SPD-Landtagsfraktion. Ihr sei kein einziger Fall bekannt, in dem ein Beamter in NRW seine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis verlangt habe, weil er sich als Angestellter besser behandelt fühle.

Staatssekretär Messal stellte heraus, dass der Reallohnverlust in der Besoldungsgruppe A 11 nur 28,03 Euro betrage. Dieser Betrag sei für die Betroffenen zu verkraften. Bei der gestaffelten Übertragung handele es sich nicht um ein Sonderopfer.

Die Landesregierung will bis zum Jahr 2017 strukturelle Einsparungen von einer Milliarde Euro vornehmen. Mit der gestaffelten Übertragung wolle das Land der Tatsache Rechnung tragen, dass die unteren Besoldungsgruppen von den allgemeinen Preissteigerungen deutlich stärker betroffen seien als die übrigen Besoldungsgruppen. In der Einkommensklasse bis 1700 Euro läge der Anteil der frei verfügbaren Mittel bei zehn Prozent, in der Einkommensklasse zwischen 3600 und 5000 Euro liege der Anteil bei 27 Prozent.

Auch die Steuerlast nehme mit zunehmender Besoldungsgruppe ab. Der Abstand zwischen den Tarifgruppen bleibe auch nach Umsetzung der Pläne gewahrt. Die Vorlage von Walter-Borjans kommt zu diesem Fazit: "Die gestaffelte Übernahme verletzt nach gründlicher Abwägung sämtlicher Alternativen, unter Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung und unter Wahrung des Abstandsgebots den Kernbereich des Alimentationsprinzips nicht", so die Schlussbemerkung. Sie halte sich an den "von der Rechtssprechung anerkannten Geltungsrahmen."

Dies sieht die CDU-Landtagsfraktion indessen anders. Sie will in der Sitzung des Ältestenrats am Mittwoch beantragen, dass die Verabschiedung des Besoldungsgesetzes von der Tagesordnung genommen der nächsten Plenarsitzung wird. Die rot-grüne Koalition kann die Beratung aber mit ihrer Mehrheit durchsetzen. SPD und Grüne wollen in der Debatte deutlich machen, dass sämtliche Einwände, die in der Expertenanhörung verdeutlicht wurden, berücksichtigt wurden. Bereits am Dienstag wurden die Wortbeiträge in der Sitzung des Personalausschusses protokolliert. Damit will sich Rot-Grün offenbar für die drohenden Gerichtsverfahren wappnen.

Wilfried Albishausen, Chef des Bundes der Kriminalbeamten in Nordrhein-Westfalen, erklärte nach der Sitzung, die Vorlage des Finanzministers lese sich für ihn wie die "Rechtfertigung" eines Politikers, der sich bei einer Fehlplanung "ertappt" fühle. Wenn die rot-grüne Landesregierung nun feststelle, ab welcher Besoldungsgruppe Beamte künftig zu bestimmten Sparopfern fähig seien, so erinnere dies an eine "Ausarbeitung im Geiste des Sozialismus".

Die Piratenfraktion machte gestern deutlich, dass sie sich der von der FDP vorgeschlagenen Verfassungsklage gegen das geplante Besoldungsanpassungsgesetz für Beamte anschließen will. Allerdings sind beide Fraktionen zu klein, um alleine ein solches Normenkontrollverfahren beantragen zu können. Die CDU behält sich ihre Entscheidung vor.

(RP)
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