Düsseldorf/Niederrhein Mehr als 20 Einbrüche während Trauerfeiern

Düsseldorf/Niederrhein · In Düsseldorf sind zwei Männer festgenommen worden, auf deren Konto mindestens 22 Einbrüche gehen sollen. Ihre Masche nennt der Chef des Einbruchskommissariats "besonders niederträchtig". Denn bevor der 54-jährige mutmaßliche Haupttäter fremde Wohnungen ausräumte, suchte er seine Tatorte anhand von Todesanzeigen. Bei den Angehörigen der Verstorbenen brach er dann während der Beerdigungen ein. Sein Komplize, ein 62-Jähriger, soll ihn zu den Tatorten in Aachen, Viersen, im Rheinkreis Neuss, in Kleve, Wesel, Heinsberg und Düsseldorf gefahren haben. "Für die Opfer, die ohnehin durch den Todesfall in einer Ausnahmesituation sind, ist eine solche Tat eine nicht wieder gut zu machende Belastung", sagt Einbruchsfahnder Dieter Töpfer.

In Nettetal endete die Serie, die Ende 2013 begonnen hat, am Donnerstag. Da hatte das Duo erst die Wertsachen aus einem Trauerhaus eingepackt, war dann spontan auch bei den Nachbarn eingebrochen, die ebenfalls zur Beerdigung waren. Als sie die Beute in einem Düsseldorfer Gebrauchtwarenladen absetzen wollten, griff die Polizei zu.

Die hatte beide Männer seit Ende Januar im Visier, nachdem die Neusser Polizei bei ihren Ermittlungen auf einen Düsseldorf-Bezug der gesuchten Einbrecher gestoßen war. Die Düsseldorfer Fahnder hatten schnell den 62-Jährigen im Verdacht, der bereits vor zehn Jahren für ähnliche Taten zu sechs Jahren Haft verurteilt worden war. Er stand zurzeit unter Bewährung. Sein Komplize war bislang unbescholten, kennengelernt hatten sich beide im Düsseldorfer Spielermilieu.

Mehr als 40 000 Euro soll das Duo erbeutet haben, die Ermittlungen der Polizei sind noch nicht abgeschlossen, landesweit werden weitere ungeklärte Fälle geprüft.

Die Polizei warnt vor der Masche der sogenannten Beerdigungstäter und rät, als Traueranschrift in Todesanzeigen die Adresse des Bestatters anzugeben und auch im Telefonbuch auf die Angabe der Wohnanschrift zu verzichten – denn auch in Telefonbüchern fanden die Täter die Adressen trauernder Angehöriger heraus.

(RP)
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