Terroranschläge in Deutschland Angeblicher Al-Qaida-Terrorist nur "kleiner Fisch"

Düsseldorf · Im Düsseldorfer Al Qaida-Prozess haben die Verteidiger für den Hauptangeklagten maximal sieben Jahre Haft beantragt.

Der Prozess gegen die Düsseldorfer Terrorzelle
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Er sei kein ranghoher Al Qaida-Terrorist, wie die Bundesanwaltschaft glaube, sondern ein "viel kleinerer Fisch", sagte Rechtsanwalt Johannes Pausch am Mittwoch in seinem Plädoyer am Düsseldorfer Oberlandesgericht. Die Bundesanwaltschaft fordert neuneinhalb Jahre Haft für den 33-jährigen Abdeladim El-K.

Sein Mandant habe keine Terroranschläge in Deutschland vorbereitet, sondern nach Afghanistan in den Dschihad (Heiligen Krieg) ziehen wollen, was am Tod seines Schleusers durch eine Drohne gescheitert sei. Der Mann sei noch nicht einmal Al Qaida-Mitglied, so der Anwalt.

Er habe sich im Internet über den Dschihad und den Bombenbau informiert, "möglicherweise um zu testen, was da möglich ist". Bei der Gruppe sei kein Sprengstoff gefunden worden. Sein konspiratives Verhalten sei so zu erklären, dass er sich illegal in Deutschland aufgehalten habe.

Die Abhöraktion der Ermittler vor der Festnahme der Angeklagten sei "eine Zumutung und in einem Ausmaß dilettantisch gewesen, dass man sich 30, 40 Jahre zurückversetzt fühlt", sagte Pausch. Außerdem seien die Verteidiger immer wieder mit geschwärzten Akten und Sperrerklärungen abgespeist worden. Die Trennung von Polizei- und Geheimdienstarbeit sei in diesem Verfahren aufgeweicht worden.

Die Bundesanwaltschaft habe ihre Arbeitshypothese, es mit einem ranghohen Al Qaida-Kader zu tun zu haben, dennoch einfach beibehalten. Polizei-Ermittler im Zeugenstand hätten dagegen von Mutmaßungen und Möglichkeiten gesprochen.

Die Bundesanwaltschaft hält den Mann für den bislang ranghöchsten Al-Kaida-Terroristen vor einem deutschen Gericht. Er habe mit seinen drei mitangeklagten Komplizen im Auftrag der Al-Kaida-Führung eine Serie von spektakulären Splitterbombenanschlägen geplant. Sein Ziel sei es nach seinen eigenen Worten gewesen, Menschen "zu schlachten".

Die Ankläger haben für Jamil S. (34) acht Jahre, für Amid C. (23) sechs Jahre und neun Monate sowie für Halil S. (30) sechs Jahre Haft beantragt. Der Prozess wird mit weiteren Plädoyers fortgesetzt. Ein Termin für die Urteilsverkündung steht noch nicht fest.

(dpa)
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