Prozess um Bombe am Bonner Hauptbahnhof Bundesanwaltschaft sieht Anklage bestätigt

Düsseldorf · Im Terrorprozess um die Bombe vom Bonner Hauptbahnhof und das Mordkomplott gegen einen rechtsextremistischen Politiker sieht die Bundesanwaltschaft ihre Vorwürfe gegen die vier Angeklagten bestätigt.

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Versuchter Bombenanschlag auf Bonner Hauptbahnhof

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Die "sorgfältige und akribische Beweisaufnahme" habe zweifelsfrei ergeben, dass der Hauptangeklagte Marco G. die nicht explodierte Bombe konstruiert und abgelegt habe, sagte Oberstaatsanwältin Duscha Gmel am Montag im Plädoyer vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf. Gemeinsam mit den drei weiteren Angeklagten habe der 29-Jährige zudem einen Mordanschlag auf den Vorsitzenden der rechtsextremistischen Partei Pro NRW geplant.

Marco B. soll im Dezember 2012 die von ihm gebaute Rohrbombe in einer Sporttasche auf einem Bahnsteig des Bonner Hauptbahnhofs abgestellt haben. Die Bombe ist nach Auffassung der Bundesanwaltschaft nur wegen eines Konstruktionsfehlers nicht explodiert. Nur durch ein "Quäntchen Glück" habe es keine Toten und Verletzten gegeben.

Dagegen hatte die Verteidigung von Marco G. in dem seit September 2014 laufenden Prozess bestritten, dass es sich um eine zündfähige Bombe gehandelt habe, weil kein Zünder entdeckt worden sei.

Die Bundesanwaltschaft will ihr Plädoyer am Nachmittag fortsetzen und dann auch ihr Strafforderungen gegen die vier Angeklagten stellen.

(lsa/lnw)
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