Düsseldorf/Erkrath/Goch Gericht prüft für Amokläufer Sicherungsverwahrung
Düsseldorf · Zehn Tage vor Prozessbeginn um einen Amoklauf mit drei Toten und mehreren Schwerverletzten in Anwaltskanzleien in Düsseldorf und Erkrath hat das Düsseldorfer Landgericht angekündigt, neben einer Haftstrafe für den 48-jährigen Angeklagten auch eine langjährige Sicherungsverwahrung zu prüfen.
Dem Koch werden im Prozess ab 31. Juli dreifacher Mord sowie vier Mordversuche vorgeworfen, Körperverletzungen und zwei schwere Brandstiftungen.
Aus Rache für eine vermeintlich zu Unrecht gegen ihn verhängte Geldstrafe soll der in China geborene Angeklagte Ende Februar zwei Juristen in einer Düsseldorfer Anwaltskanzlei ermordet, dann eine weitere Kanzlei in Erkrath aufgesucht und dort eine Anwaltsgehilfin ebenfalls ermordet haben. In beiden Büros war anschließend Feuer gelegt worden, dessen Ausbreitung der Täter durch Benzin noch beschleunigt habe.
Nach dieser Gewaltserie war der 48-Jährige laut Anklage nach Goch zur Pizzeria einer früheren Kollegin gefahren, die er laut Anklage auch zu ermorden versuchte. Deren Töchter hatten sich schützend vor ihre Mutter gestellt. Nach einem Handgemenge konnte der schwer bewaffnete Angreifer dann überwältigt werden.
Im Prozess, für den das Schwurgericht bisher 17 Verhandlungstage bis Ende Oktober einplant, werden mindestens neun Angehörige der Opfer sowie ein körperbehinderter und durch einen Bauchschuss verletzter Anwalt als Nebenkläger auftreten.
Kommt das Gericht neben einer Haftstrafe zum Ergebnis, dass der Angeklagte gemeingefährlich ist, könnte eine Haftentlassung für ihn durch eine zusätzliche Sicherungsverwahrung um etliche Jahre verzögert werden.