Einspruch eingelegt Kinderpornografie - Strafbefehl für Ex-KAB-Chef

Aachen · Der frühere Chef der Katholischen Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) Georg Hupfauer hat gegen einen Strafbefehl wegen Besitzes von Kinderpornografie Einspruch gegen die Höhe der Geldstrafe eingelegt.

Der frühere KAB-Bundesvorsitzende soll nach Angaben eines Aachener Gerichtssprechers von Donnerstag laut Strafbefehl 90 Tagessätze zu je 100 Euro zahlen. Gegen die Höhe des Tagessatzes, der sich in erster Linie nach dem Einkommen richte, habe Hupfauer Einspruch eingelegt. Das Amtsgericht Aachen hatte Strafbefehl wegen des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften erlassen.

Der frühere Spitzenfunktionär hatte im März 2014 seinen Rücktritt erklärt, als er erfahren hatte, dass Medien über die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft berichten wollten. Vor Jahren habe er pornografische Seiten im Internet besucht und sei auch auf Seiten mit Kindern gestoßen, hatte Hupfauer damals gesagt. Die Ermittlungen seien durch eine Äußerung in einem Telefonsex-Chatroom und nach einer Anzeige in Gang gekommen.

Hupfauer sagte am Donnerstag der Deutschen Presse-Agentur, er akzeptiere den Strafbefehl und bestätigte damit einen Bericht des "Express". "Warum soll ich das nicht akzeptieren. Ich habe schon im Vorfeld angegeben, dass ich mit diesen Bildern in Berührung gekommen bin", sagte er. Beträgt die Geldstrafe 90 Tagessätze oder weniger, wird sie nicht im Führungszeugnis vermerkt. Hupfauer würde damit nicht als vorbestraft gelten. Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig.

(lnw)
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