Verfahren gegen Verfassungsänderung NPD klagt gegen 2,5-Prozent-Sperrklausel bei Kommunalwahlen

Münster · Der NRW-Verfassungsgerichtshof muss sich mit einer Klage der rechtsextremen Partei NPD gegen die 2,5-Prozenthürde bei Kommunalwahlen befassen.

 Die NPD sieht ihr Recht auf Gleichheit der Wahl verletzt.

Die NPD sieht ihr Recht auf Gleichheit der Wahl verletzt.

Foto: Probst

Diese Sperrklausel hatte der Landtag im Juni als Hürde gegen Splittergruppen in den Stadträten und Kreistagen beschlossen. Wie der Verfassungsgerichtshof am Donnerstag mitteilte, hat der Landesverband der NPD bereits am 29. Juli ein Verfahren gegen diese Verfassungsänderung eingeleitet.

Die Partei sehe ihr Recht auf Gleichheit der Wahl verletzt. Abgegebene Stimmen unterhalb der Schwelle wären wertlos, begründete die NPD. Die Sperrklausel war unter anderem mit dem Argument eingeführt worden, eine Parteienzersplitterung wirke sich negativ auf die Arbeit der Parlamente aus. Hierfür sieht die NPD keine Belege.

Im Jahr 1999 hatte der Verfassungsgerichtshof die damals geltende Hürde von fünf Prozent gekippt.

(dpa/jeku)
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