Dinslaken Angeklagte hat Erinnerungslücken

Dinslaken · Das Landgericht hat gestern die Verhandlung gegen eine 15-jährige Dinslakenerin und ihre Internetbekanntschaft aus Malaysia fortgesetzt. Die beide sollen versucht haben, die Mutter des Mädchens in deren Dinslakener Wohnung zu töten.

Um Briefe zwischen den Angeklagten ging es gestern bei dem Versuch, die Hintergründe zum Mordversuch an einer Dinslakenerin aufzuklären. Weil sich beide noch in Untersuchungshaft befinden, kontrolliert das Duisburger Landgericht die Post der 15-Jährigen und des 29-Jährigen. Damit sollen mögliche Absprachen der beiden über das Aussageverhalten verhindert werden.

Einen der Briefe des 29-Jährigen an die Schülerin übergab der Richter während der Verhandlung. Der Mann schrieb unter anderem, dass er Hoffnung auf eine gemeinsame Zukunft habe. In einer vorangegangenen Aussage vor Gericht hatte er angegeben, dass er das Mädchen liebe und sie ihm anvertraute, von ihrer Mutter schlecht behandelt worden zu sein. Von der jungen Dinslakenerin wurden zwei Briefe, die sie in Englisch verfasst hatte, übersetzt und vom Richter vorgelesen. Sie hatte darin unter anderem zu ihrer Wahrnehmung der Tat Stellung genommen. Sie habe nach der Nacht einige Erinnerungen verloren und sich nicht mehr daran erinnern können, was beide getan hätten. Sie habe es auch nicht wahrhaben wollen, dass er schlecht für sie sei. Auch schrieb sie über eine gemeinsame Zukunft. Dem Mitangeklagten teilte sie außerdem Einzelheiten über die Haftbedingungen und ihren Wunsch, weiter zur Schule zu gehen, mit. Der folgende Teil der Verhandlung fand erneut unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Der Richter hatte zuvor einen Ausblick über die Fortsetzung des Verfahrens gegeben. Am kommenden Mittwoch soll eine psychiatrische Sachverständige ihre Erkenntnisse über den 29-Jährigen vortragen. Danach bleibe Raum für eine weitere Befragung der Sachverständigen.

Am 31. Oktober sollen die Sachverständigen aussagen, die die Schülerin befragten. Ob eine weitere Polizeibeamtin zur damaligen Aussage der 15-Jährigen gehört werde, sei noch offen. Am übernächsten Verhandlungstag könne man vielleicht die Beweisaufnahme schließen und plädieren, stellte der Richter in Aussicht. Ein Urteil ist vorerst für den 11. November geplant.

Die Schülerin und eine Internetbekanntschaft aus Malaysia sollen in der Nacht zum Heiligenabend 2015 versucht haben, die Mutter in deren Dinslakener des Mädchens im Schlaf zu ersticken und zu erwürgen. Ein Nachbar, der - aufgeschreckt von den Geräuschen aus der Wohnung über ihm - beherzt eingriff, hatte die Tat verhindert. Seit August müssen sich die beiden Angeklagten wegen versuchten Mordes vor dem Duisburger Landgericht verantworten.

(RP)
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