Dinslaken Karfreitag und Ostermontag - keine Partys, keine Brötchen

Dinslaken · Karfreitag und Ostermontag sind als Feiertage gesetzlich festgelegt. Das bedeutet nach Mitteilung des kommunalen Fachdienstes Allgemeine Ordnung, Gewerbe und Verkehr diverse Einschränkungen für Bürger und Ladeninhaber.

 Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Es gelten besondere Regelungen.

Karfreitag ist ein stiller Feiertag. Es gelten besondere Regelungen.

Foto: jumo

Grundsätzlich verboten sind Arbeiten, die mit Geräuschen verbunden sind oder sonst irgendwie stören. Ausgeschlossen an beiden Tagen sind unter anderem während der Gottesdienstzeiten öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel und Umzüge. Am Karfreitag zusätzlich verboten sind gesellige Veranstaltungen bis Samstagmorgen 6 Uhr, ebenso unterhaltende Veranstaltungen außerhalb von Wohnungen.

Auch das Zeigen von Filmen, die nicht vom Kultusminister oder anderen staatlichen Stellen mit Blick auf diesen Tag freigegeben sind, ist untersagt. Schon ab Gründonnerstag (18 Uhr) sind öffentlicher Tanzveranstaltungen tabu. Das Sonn- und Feiertagsgesetz enthält einige Stolperfallen. So zum Thema Brötchenverkauf. Läden, deren Kernsortiment aus Blumen und Pflanzen, Printerzeugnissen, Brot und Konditoreiwaren bestehen, können am ersten Feiertag, also Ostersonntag, außerhalb der Gottesdienstzeiten maximal fünf Stunden offenhalten, müssen aber am zweiten Ostertag geschlossen bleiben. Mehr zum Thema: Telefon 02064 66220, E-Mail: frank.heinzen@ dinslaken.de.

(RP)
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