Düsseldorf/Erkrath/Goch Amoklauf: Angeklagter lehnt Opfer-Anwalt ab

Düsseldorf/Erkrath/Goch · Schriftlich hat ein 48-jähriger Koch, der ab 31. Juli vor dem Landgericht wegen eines Amoklaufs in Anwaltskanzleien angeklagt ist, bei der Rechtsanwaltskammer gegen eine Prozess-Mitwirkung von Anwalt Martin Lauppe-Assmann protestiert.

Das Protokoll des dreistündigen Rachefeldzugs
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Foto: dpa, jps fdt

Dieser Jurist, in dessen Kanzlei der Amokläufer im Februar zwei Bürokollegen getötet hatte, vertritt im Prozess gegen den Koch nun die Mutter eines Opfers. "Das ist nach meiner Auffassung weder korrekt noch möglich", so der Angeklagte. Denn Lauppe-Assmann hatte einst als Verteidiger des Kochs fungiert: "Und jetzt hat er sich gegen mich gestellt." Die Anwaltskammer prüft den Fall. Der Prozesstermin ist nicht gefährdet.

Der Angeklagte kritisiert die Wandlung von Lauppe-Assmann vom Verteidiger zum jetzigen Prozessgegner: "Früher wurde ich durch ihn vertreten. Inhalte dieser Beauftragung führten dann zu den Taten, für die ich mich nun verantworten muss", so der Koch. Er fürchte einen Interessenkonflikt, falls sein Ex-Verteidiger "Kenntnisse aus meiner Beauftragung verwendet, die sich nunmehr gegen mich richten".

Zum Hintergrund: Wegen einer Ohrfeige gegen eine Ex-Kollegin hatte der Koch einst eine Geldstrafe erhalten hatte. Hier war er von Lauppe-Assmann vertreten worden. Weil er sich schlecht beraten fühlte, war er zu einer Kanzlei in Erkrath gewechselt. Auch dort glaubte er sich schlecht beraten.

Beim Amoklauf soll er dann wohl aus Rache dafür in der Kanzlei Lauppe-Assmann zwei Anwälte getötet, danach in der Erkrather Kanzlei eine Angestellte erschossen, einen Anwalt im Rollstuhl mit einem Bauchschuss schwer verletzt haben. Dass ausgerechnet Lauppe-Assmann nun als Opferanwalt für die Mutter einer getöteten Anwältin auftritt, findet der Angeklagte falsch.

Faktisch kann die Anwaltskammer den Vorwurf gegen Lauppe-Assmann prüfen, aber nur die Generalstaatsanwaltschaft hat zu entscheiden, ob anwaltsrechtliche Ermittlungen einzuleiten wären. Unserer Redaktion sagte Lauppe-Assmann am Mittwoch: "Ich sehe keinen Interessenkonflikt!" Das geht wohl auch dem Landgericht so. So hatte die Kammer, die über den Amoklauf verhandelt, Lauppe-Assmann als Nebenkläger-Anwalt für die Mutter eines Opfers beigeordnet. Und dabei haben dem Gericht sämtliche Akten zum Fall vorgelegen.

(wuk)
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