Düsseldorf Attacke mit Samuraischwert kommt vor Gericht

Düsseldorf · Die spontane Idee von fünf Altstadtbummlern, abends bei einem Bekannten in den 18. Geburtstag hinein zu feiern, endete für das Quintett vor drei Jahren in einer Horrorszene. Der Angriff wird ab Dienstag vor Gericht verhandelt.

In der Ratinger Wohnung eines 49-jährigen Waffenfans soll derr Gastgeber damals plötzlich das Licht im Wohnzimmer ausgemacht und die fünf Besucher mit einem Samurai-Schwert angegriffen haben. Über den Balkon entkam die Gruppe, zwei der Flüchtenden wurden dabei verletzt. Am Dienstag beginnt beim Amtsgericht der Prozess gegen den 49-Jährigen.

"Hier kommt keiner lebend raus, ich bring' euch alle um!" Mit dieser Drohung soll der Gastgeber damals seine Wohnungstür von innen verschlossen, das Licht gelöscht und mit der scharfen Schwertklinge im Dunkeln blindlings auf ein Regal und sein Sofa eingeschlagen haben - bis das Schwert zerbrach. In blanker Panik sprangen seine Gäste daraufhin vom Balkon der Wohnung im ersten Stock des Mehrparteienhauses, eine junge Frau erlitt dabei eine Platzwunde an der Stirn, ein anderer Gast eine Fußverletzung.

Was den bis dahin umgänglichen Gastgeber zu jener Schwertattacke veranlasst haben könnte, ist ungewiss. Am nächsten Tag behauptete er, er könne sich die panische Flucht der jungen Gäste nicht erklären, sei damals gerade aus seinem Bad zurückgekommen, als die Besucher einfach von seinem Balkon gesprungen seien. Doch als eine junge Frau mit zwei der Männer am nächsten Tag zurückkam, um einen verlorenen Schuh und ihr Handy abzuholen, soll der 49-Jährige einen der Abholer durch einen Messerstich in die Brust verletzt haben.

Nach Version des Angeklagten war das jedoch Notwehr. Der Abholer habe sich gewaltsam in seine Wohnung gedrängt, ihn dort sofort mit Faustschlägen und Tritten traktiert, bevor er sich in Todesangst mit einem Messer schließlich zur Wehr gesetzt habe. Fakt ist: Der Angeklagte wurde damals vom SEK aus seiner Wohnung geholt, ein Messer, das zerbrochene Samurai-Schwert und auch eine Machete wurden sichergestellt. Weil er die Vorfälle aber viel harmloser schilderte, kam er Tage später sogar wieder frei. Bei einem Schuldspruch könnte es für ihn jetzt dennoch brenzlig werden. Inzwischen wegen Drogenabgabe an Minderjährige zu zwei Jahren Haft verurteilt, steht er deswegen aktuell noch unter Bewährung.

(wuk)
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