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Düsseldorf Entschädigung sieben Jahre nach Papageien-Biss

Düsseldorf · Weil er in einer Zoohandlung vor fast sieben Jahren von einem Graupapagei in den Finger gebissen wurde, kann ein Kunde jetzt mit Entschädigung rechnen. Das machte eine Zivilkammer des Landgerichts gestern deutlich, die über den Anspruch des Kunden zu urteilen hatte. Der Kläger gab an, er sei völlig grundlos von dem Papagei an der Hand verletzt worden, später sei auch noch seine Lederjacke von dem Vogel beschädigt worden. Als Versicherungsvertreter sei er durch diesen Fingerbiss wochenlang außer Gefecht gesetzt worden, inklusive 500 Euro Schmerzensgeld müssten ihm deshalb nun insgesamt 6.257 Euro zugesprochen werden. Dem Grunde nach wird das Landgericht seiner Forderung wohl entsprechen, nur die Höhe der Entschädigung wertete die Zivilkammer anders.

Als Vergleichsvorschlag formulierte der Vorsitzende Richter gestern, der Kunde könne "nicht mehr als 4700 Euro" beanspruchen. Ob die Haftpflichtversicherung des Zoohändlers dem zustimmt oder auch der Kläger, muss erst noch geklärt werden, da beide Parteien gestern nur durch ihre Anwälte vertreten waren.

(wuk)
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