Düsseldorf Fall Pröpper kommt IDR teuer zu stehen

Düsseldorf · Der Skandal um Champagner- und Wein-Geschenke, in dessen Folge der langjährige Vorstand der Stadttochter Industrieterrains Düsseldorf-Reisholz (IDR), Heinrich Pröpper, Ende Februar 2012 einen Aufhebungsvertrag unterschrieb, hat für die IDR kostspielige Folgen: Innerhalb weniger Wochen kam es zu Vergleichen vor Gericht. Im jüngsten Fall ist Pröppers Sekretärin, die zunächst andere Aufgaben innerhalb der IDR zugeteilt bekommen hatte, die Firma 2014 aber ebenfalls verlassen sollte, dagegen vor Gericht gezogen. Vor dem Landesarbeitsgericht kam es nun zu einem Vergleich beider Parteien.

Demnach soll die ehemalige Vorstandssekretärin eine sechsstellige Summe erhalten, die Rede ist von rund 150 000 Euro. Außerdem soll ihr Arbeitsvertrag zum 30. Juni dieses Jahres enden. Der Vergleich wurde auf Widerruf geschlossen, macht die Klägerin davon bis zum 10. Juni keinen Gebrauch, ist der Vergleich nach Angaben des Landesarbeitsgerichts unwiderruflich. Im Fall des Widerrufs seitens der beklagten Stadt wird das Berufungsverfahren fortgesetzt.

Auch Pröpper selbst hatte kürzlich mit einem gerichtlichen Vergleich einen Teilerfolg erzielt. Die IDR, zuständig für Immobilien, muss dem 65-Jährigen weiter Beihilfe zahlen. Dabei werden im Krankheitsfall etwa 50 Prozent der Kosten übernommen. Nicht durchgesetzt hat sich Pröpper mit seiner Forderung auf Schadenersatz, weil er die zugesicherte Vertraulichkeitsvereinbarung verletzt sah. Entlastet wurde er hingegen in zweiter Instanz vom Vorwurf der Vorteilsgewährung bezüglich der Geschenke.

(dr)
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