Düsseldorf Feuerwehrmann scheitert mit Klage gegen die Stadt

Düsseldorf · Er hatte sich beim Löscheinsatz verletzt.

Doppeltes Pech hatte ein Feuerwehrmann, der gegen die Stadt als Dienstherrn vor zwei Wochen vors Verwaltungsgericht gezogen war. Erst war der Kläger bei einem Löscheinsatz in einer alten Papierfabrik im Hafengebiet drei Meter tief gestürzt und hatte sich dabei beide Knie geprellt. Dann wies nun das Verwaltungsgericht seine Klage auf höheren Rentenanspruch sowie auf eine Erschwerniszulage von mehr als 2000 Euro rundweg ab. Zuerkannt wurden ihm nur Kosten von 78,60 Euro, die er für die Fahrt zu einem Facharzt in Recklinghausen aufwenden musste. Eine Berufung gegen dieses Urteil ließen die Richter nicht zu.

Beim Brand einer ehemaligen Papierfabrik hatte sich starker Rauch entwickelt. Weil die Einsatzkräfte abklären wollten, ob sich noch Obdachlose in dem Gebäude befanden, war der Kläger über eine Leiter auf das Stahltor gestiegen, hatte oben allerdings das Gleichgewicht verloren, war zur anderen Seite hin drei Meter tief abgestürzt und hatte sich dabei beide Knie geprellt. In dieser Lage war er kurz danach von den Kollegen gefunden und geborgen worden.

Das Verwaltungsgericht kam nun aber zu dem Ergebnis, dass für den Kläger bei diesem Einsatz im Vergleich zum allgemeinen Berufsbild des Feuerwehrmannes keine außergewöhnlich hohe Lebensgefahr bestanden habe, dass die Anerkennung des Sturzes als qualifizierter Dienstunfall also nicht möglich sei. Auch spätere Erkrankungen des Klägers, bei dem nach Monaten eine Arthrose festgestellt wurde, hat die Kammer des Verwaltungsgerichts nicht als unmittelbare Unfallfolge anerkannt. Damit ist der Feuerwehrmann mit seiner Forderung nach einem höheren Rentenanspruch sowie nach einer Erschwerniszulage im Wesentlichen gescheitert.

Zutreffend fanden die Richter lediglich, dass die Stadt als Dienstherr die Fahrtkosten des Klägers zu einem auswärtigen Facharzt tragen müsse.

(wuk)
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