Düsseldorf Frau mit Sex-Fotos erpresst? Angeklagter freigesprochen

Düsseldorf · Mit angeblich heimlich gemachten Intimfotos soll ein 26-Jähriger eine Frau dreist erpresst haben. Doch nach einem Prozess stellte sich der Fall plötzlich komplett anders dar.

Das Amtsgericht verhandelte mit Rücksicht auf die pikanten Tatdetails und zum Schutz der Intimsphäre der Frau unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Das Ergebnis des Prozesses: Alle Vorwürfe gegen den 26-Jährigen wurden fallengelassen, der junge Mann wurde rundweg freigesprochen.

Frau sollte Handy-Rechnung oder Fitness-Studio bezahlen

Obwohl die Frau das angeblich ausdrücklich abgelehnt hatte, soll der Angeklagte bei einem gemeinsamen Hotelbesuch Ende 2014 heimlich Nackt-Fotos von ihr gemacht haben. Das wertete die Anklage jetzt als "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs" der Frau.

Und weil der 26-Jährige drei Wochen später noch gedroht habe, jene Aufnahmen zu veröffentlichen, wenn die Frau nicht seine Handy-Rechnungen oder wenigstens die Kosten für sein Abo in einem Fitness-Studio übernimmt, ging der Staatsanwalt zusätzlich von Erpressung aus.

Vor Gericht brachen die Vorwürfe in sich zusammen

Der Angeklagte konnte im Prozess allerdings mit einem Trumpf punkten: Er soll die Bilder nämlich mit einem großformatigen Computer-Tablet gefertigt haben. Doch der Richter bezweifelte, ob das von der Frau wirklich unbemerkt bleiben konnte. Und anhand von SMS-Nachrichten konnte der Angeklagte nachweisen, dass die Frau ihn nach dem gemeinsamen Hotel-Besuch zudem gefragt hatte: "Freust du dich über die Fotos?"

Auch der Vorwurf der Erpressung hielt der richterlichen Prüfung letztlich nicht stand. So soll das angebliche Opfer im Zeugenstand keine überzeugende Aussage zu den angeblich geforderten Zahlungen geliefert haben.

Auch hat die 26-Jährige als Zeugin ihren Vorwurf an den Angeklagten selbst relativiert, indem sie zugab, sie habe sich in den Wochen nach diesem Hotel-Treffen von dem 26-Jährigen lediglich "erpresst gefühlt". Konkret habe der Mann aber keine direkte Verbindung zwischen den Fotos, seinen Handy-Rechnungen oder den Kosten für sein Abonnement in einem Fitness-Studio hergestellt.

In seinem Urteil befand der Richter, dass solche Anwürfe gegen den Angeklagten viel zu diffus seien, um darauf jetzt einen Schuldspruch zu stützen. Die Kosten für die gesamte Gerichtsverhandlung hat nach dem Freispruch für den 26-Jährigen jetzt die Staatskasse zu tragen.

(wuk)
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