Prozess in Düsseldorf Freispruch für 20-Jährigen im Kantholz-Fall

Düsseldorf · Im Düsseldorfer Prozess um einen tödlichen Schlag mit einem Kantholz hat es am Montag einen Freispruch für den 20-jährigen Angeklagten gegeben. Es sei nicht auszuschließen, dass der damalige Schüler in Notwehr gehandelt habe, so das Gericht.

Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen
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Haltestelle "An der Piwipp" in Düsseldorf: Mann mit Vierkantholz geschlagen

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Foto: Bretz, Andreas

Dem Prozess war ein juristisches Tauziehen vorausgegangen: Die Staatsanwaltschaft hatte den Fall als Notwehr eingestuft und eingestellt. Der Anwalt der Tochter des Opfers erreichte dann in einem seltenen Klageerzwingungsverfahren, dass der Fall doch vor Gericht kam. Als Vertreter der Nebenklage forderte er, der damals 17-Jährige müsse wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge bestraft werden. Der zweite Schlag gegen das 44-jährige Opfer sei nicht aus Notwehr erfolgt. Der Rechtsanwalt will seiner Mandantin empfehlen, gegen den Freispruch Revision einzulegen.

Vor mehr als drei Jahren war es zu einem Streit des angetrunkenen Opfers mit einer Gruppe Jugendlicher gekommen, die angeblich zu laut Musik hörte. Beim Aussteigen "An der Piwipp" hatte der Angeklagte angeblich vorsorglich ein herrenloses Kantholz aus der Bahn mitgenommen. Als das Opfer den Schülern nachging und angeblich mit seinem Gürtel zuschlug, habe einer der Schüler sich durch zwei Schläge mit dem Kantholz nur gewehrt, den 44-Jährigen aber tödlich getroffen.

Da der Angeklagte zur Tatzeit erst 17 Jahre alt war, fand der Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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(wuk/top)
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