Vogelschutz Heckenschneiden ab März verboten
Düsseldorf (dto). Die Untere Landschaftsbehörde Düsseldorf mahnt Gartenbesitzer, die noch Hecken oder Gebüsch zurück schneiden möchten zur Eile. Am 28. Februar endet die Zeit des Gehölzschnittes. Dabei wird Gartenbesitzern das Roden, Abschneiden oder Zerstören von Hecken und Gebüsch untersagt, weil dadurch brütende Vögel gestört werden könnten. Das Verbot gilt vom 1. März bis zum 30. September.
Gerade in Straßen und Wege hinein gewachsene Hecken sollten spätestens jetzt gestutzt werden, appelliert die Untere Landschaftsbehörde. Zudem machen die Mitarbeiter aufmerksam, dass es nach Paragraf 42 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten ist, die Nist- und Brutstätten von wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten zu beschädigen oder zu zerstören - dazu zählen auch alle heimischen Vögel.
Form- und Pflegeschnitte, bei denen nur die diesjährigen frischen Triebe zurückgeschnitten werden dürfen, sind nach wie vor zugelassen, wenn sich in der betroffenen Hecke keine bebrüteten Nester befinden. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen von diesen Vorschriften durch die Untere Landschaftsbehörde zugelassen werden. In den Natur- und Landschaftsschutzgebieten der Stadt Düsseldorf sind Hecken und Gebüsche das ganze Jahr über geschützt.
Fragen zum Thema beantwortet die Unteren Landschaftsbehörde per Telefon 0211/89-26804 oder per E-Mail ulb@stadt.duesseldorf.de.