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Betrugsprozess Achenbach beantragt Prozesskostenhilfe

Düsseldorf · Das Landgericht Düsseldorf hat den Kunstberater zur Zahlung von 19,3 Millionen Euro verurteilt. Die Aldi-Erben verlangen jedoch mehr, obwohl Helge Achenbach nicht einmal den Prozess bezahlen kann.

Helge Achenbach: Bilder vom Prozessauftakt
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Weil er unberechtigte Preisaufschläge bei Kunst- und Oldtimergeschäften mit dem verstorbenen Aldi-Nord-Erben Berthold Albrecht berechnet haben soll, muss Kunstberater Helge Achenbach dessen Erben 19 360 760,70 Euro zuzüglich Zinsen als Schadenersatz zahlen. Die Sechste Zivilkammer des Düsseldorfer Landgerichts sprach allerdings ein vorläufiges Urteil. Denn kurz vor der Urteilsverkündung ging eine Klageerweiterung der Albrecht-Anwälte ein. Die Erben fordern weitere fünf Millionen Euro, die Achenbach als sogenannte Kick-Back-Zahlungen unberechtigt kassiert habe. Darüber wird die Kammer später entscheiden.

Mit einer schnellen Überweisung werden die Albrecht-Erben jedoch kaum rechnen können: Der seit Juni unter Betrugsverdacht inhaftierte Kunstberater ist nach eigenen Angaben pleite. Weil er die Gerichtskosten von 280 000 Euro nicht vorschießen kann, wollen seine Anwälte nun zusammen mit der Berufung gegen das Urteil einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen, wie Rechtsanwalt Bertram Schüssler sagte. Achenbach hatte im parallel laufenden Strafverfahren in Essen einige der Vorwürfe eingeräumt. Die Berufung werde sich deshalb nicht auf die volle Summe, sondern nur auf etwa 14 Millionen Euro erstrecken.

Bei der Klageerweiterung, die den Anwälten noch nicht vorliegt, geht es nach Informationen unserer Zeitung überwiegend um verdeckte Provisionen aus Oldtimergeschäften. Demnach habe Achenbach vom jeweiligen Verkäufer eine zusätzliche Vergütung erhalten, die wiederum ohne Wissen Albrechts im Verkaufspreis enthalten gewesen sein soll. Auch bei Kunstgeschäften habe es solche "Kick-Backs" gegeben.

"Lebensfremd" und "widersprüchlich" hatte der Zivilrichter Achenbachs Einlassung genannt, er habe verdeckte Aufschläge mit Albrecht mündlich vereinbart. Der Kaufmann habe den Berater schließlich engagiert, um im undurchsichtigen Kunstmarkt die günstigsten Preise zu verhandeln. Auf "intransparente Aufschläge", wie sie Achenbach vorgenommen habe, würde sich "kein wirtschaftlich einsichtiger Mensch, schon gar nicht eine Unternehmerpersönlichkeit wie Berthold Albrecht" einlassen, so der Richter.

Die Zivilkammer hat gestern nicht über die Schadenersatzforderung gegen die beiden Achenbach-Firmen entschieden, über die die Albrecht-Geschäfte abgewickelt wurden. Beide Unternehmen sind zurzeit im Insolvenzverfahren. Bis zu dessen Abschluss wurde die Entscheidung vertagt. Der Insolvenzverwalter versucht derzeit, mehr als 2000 Kunstwerke aus den Firmenlagern zu verkaufen. Mit der Höhe der gerichtlich festgestellten Forderungen würde sich auch die Quote erhöhen, mit der die Albrechts an der erzielten Insolvenzmasse beteiligt werden.

Bereits zu Beginn des Verfahrens hatten die Albrecht-Anwälte private Wertsachen Achenbachs pfänden lassen, um einen Teil ihrer Forderungen abzusichern. Für die volle Summe sollen diese Pfänder nicht reichen. Zwei Oldtimer - einen davon hatte Albrecht seinem Kunstberater geschenkt - waren bereits vor Verfahrensbeginn verkauft worden.

(RP)
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