Düsseldorf-Flingern Polizeischuss soll Notwehr gewesen sein

Düsseldorf · Bei dem Schuss, den ein Polizist am Sonntag auf einen 33-Jährigen in Flingern abgegeben hat, schließen die Ermittler zum jetzigen Zeitpunkt ein polizeiliches Fehlverhalten aus. Das sagte die ermittelnde Staatsanwältin Britta Zur auf Anfrage unserer Redaktion. Das Opfer habe einen Bauchdurchschuss erlitten, schwebe nicht in Lebensgefahr, werde aber in einer Klinik behandelt.

Eine Nachbarin hatte den Angaben zufolge am Nachmittag die Polizei gerufen, weil sie lautstarken Streit gehört hatte.

Eine Nachbarin hatte den Angaben zufolge am Nachmittag die Polizei gerufen, weil sie lautstarken Streit gehört hatte.

Foto: Uwe-Jens Ruhnau

Eine Nachbarin hatte den Angaben zufolge am Nachmittag die Polizei gerufen, weil sie lautstarken Streit gehört hatte. Die eingetroffenen Beamten sollen versucht haben, den Streit zu schlichten. Zeugenaussagen zufolge soll sich der 33-Jährige aber nicht beruhigt haben.

Der Polizeibeamte, der als erfahren beschrieben wird, gibt laut Zur an, von dem Mann mit einem Messer angegriffen worden zu sein und in Notwehr geschossen zu haben. Dass er den 33-Jährigen in den Bauch und nicht in weniger gefährliche Körperregionen wie Arm oder Bein getroffen habe, sei womöglich darauf zurückzuführen, dass sich der Mann stark bewegt habe, so die Staatsanwältin.

Ob es sich tatsächlich um Notwehr gehandelt habe, werde derzeit geprüft.

Es kommt in Düsseldorf relativ selten vor, dass Polizisten mit ihrer Dienstwaffe auf Menschen schießen. Der letzte Fall war 2014: Bei einer nächtlichen Jagd nach Einbrechern im Schwimmbad Düsselstrand hatte sich aus der Dienstwaffe einer Polizistin ein Schuss gelöst, verletzt wurde niemand.

Auch 2012 hatte sich ein Schuss aus der Dienstwaffe eines Polizeibeamten gelöst - er traf den Hintern eines 22-Jährigen, der mit zwei Komplizen in die Wohnung eines Drogendealers eingebrochen sein soll. Der Schusswaffengebrauch ist im NRW-Polizeigesetz geregelt. Demnach darf die Schusswaffe unter anderem nur gegen Personen benutzt werden, um Gefahr für Leib und Leben abzuwehren, ein Verbrechen oder eine Flucht zu verhindern.

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