Kommentar Rasch für Klarheit sorgen

Der Ärger der Tageseltern über die unterschiedliche Handhabe von Extra-Zuschlägen auf den Stundensatz ist berechtigt. Schließlich ist das Kibiz ein Landesgesetz. Doch so einfach ist es nicht. Wer das NRW-Familienministerium befragt, erhält im Prinzip zwei Antworten: Klar, einerseits gilt der Bestandsschutz - für Verträge, die vor der Verabschiedung des neuen Kibiz am 4. Juni geschlossen wurden. Andererseits könne diese Frage abschließend letztlich nur vor Ort entschieden werden. Alles klar? Ebenfalls bemerkenswert: Während das Ministerium von Verträgen spricht, die vor dem 4. Juni geschlossen wurden, nennt Essen den 31. Juli als Stichtag.

Neben der Anerkennung für ihre Arbeit hätten Tageseltern vor allem eines verdient: mehr Klarheit. Und zwar rasch. Jörg Janßen

(RP)
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